Fahrerkarte
Hinweise für Borken
Eine Fahrerkarte ist ein mit einem Speicherchip versehener personengebundener Nachweis von Fahr- und Arbeitsdaten von Kraftfahrern im gewerblichen Personen- und Güterverkehr mit digitalem Fahrtenschreiber.
Beschreibung
Hinweise für Borken
Eine Fahrerkarte ist ein mit einem Speicherchip versehener personengebundener Nachweis von Fahr- und Arbeitsdaten von Kraftfahrern im gewerblichen Personen- und Güterverkehr mit digitalem Fahrtenschreiber. Ob Sie für Ihre Tätigkeit eine Fahrerkarte benötigen, erfahren Sie z. B. beim Bundesamt für Güterverkehr. Die Führerscheinstelle ist nur für die Bestellung der Fahrerkarten zuständig.
Wenn Sie noch im Besitz eines Papierführerscheines sind, muss dieser zunächst in den EU-Kartenführerschein umgetauscht werden, siehe auch „alter" Papierführerschein. Beide Anträge können zusammen gestellt werden.
Die Fahrerkarte können Sie wahlweise als Antrag per Post an die Führerscheinstelle in Borken senden oder in den Briefkasten (auch in Ahaus und Bocholt möglich) einwerfen.
Eine Terminvereinbarung ist nicht möglich!
Sie erhalten nach Bearbeitung des Antrag einen Gebührenbescheid durch die Führerscheinstelle, die Fahrerkarte wird durch das Kraftfahrt Bundesamt zugestellt (ca. 14 Tage).
Sofern die Gültigkeit länger als vier Wochen beträgt, wird die Fahrerkarte erst kurz vor Ablauf der Gültigkeit bestellt und auch dann erst der Gebührenbescheid erstellt!
Wenn Sie noch im Besitz eines Papierführerscheines sind, muss dieser zunächst in den EU-Kartenführerschein umgetauscht werden, siehe auch „alter" Papierführerschein. Beide Anträge können zusammen gestellt werden.
Bei Verlust/Diebstahl oder Reklamation erhalten Sie für die Zwischenzeit eine Bescheinigung, mit der Sie im Inland ohne Fahrerkarte fahren dürfen. Gerne können Sie sich dann unter fahrerlaubnis@kreis-borken.de melden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Führerscheinstelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2861/681 1340
E-Mail: fahrerlaubnis@kreis-borken.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Borken
aktuelles (max. 1 Jahr altes) biometrisches Passfoto
Kopie gültiges Ausweisdokument (Vorder- und Rückseite)
Kopie Führerschein (Vorder- und Rückseite)
Im Falle einer defekten Fahrerkarte ist diese zwingend dem Antrag beizufügen.
Sofern nur die Gültigkeit abgelaufen ist, ist die Fahrerkarte nach Ablauf 28 Tage mitzuführen und in keinem Fall dem Antrag beizufügen.
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis mit einer der folgenden Klassen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE.
- Ihre gültige Fahrerlaubnis muss einer der vorgenannten Klassen entsprechen, wenn diese in einem EWR-Vertragsstaat erteilt wurde.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 19.07.2023