Fahrerkarte Erteilung

    Fahrerkarte Erteilung

    Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und benötigen erstmalig eine Fahrerkarte? Dann müssen Sie diese bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Fahrzeuge über einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 Tonnen, die der Personen- oder Güterbeförderung im Straßenverkehr dienen, sind mit einem digitalen Kontrollgerät auszurüsten, wenn sie nach dem 30.04.2006 zugelassen wurden.

    Damit diese Geräte bedient werden können, benötigen Kraftfahrer eine Fahrerkarte. Auf dieser werden alle notwendigen Daten in einem Chip gespeichert.

    Fahrerkarten müssen beim Straßenverkehrsamt des Hauptwohnortes beantragt werden.

    Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Kreis Viersen haben, können Sie für die Antragstellung online einen Termin vereinbaren oder den Antrag von zu Hause online vorbereiten. Bei der Online-Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache in der Führerscheinstelle nicht erforderlich. Sie erhalten dann die Fahrerkarte per Einschreiben direkt vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Online-Antragstellung ist jedoch nur dann möglich, wenn es sich um eine Erstausstellung oder Verlängerung einer deutschen Fahrerkarte handelt. Bei Verlust, Beschädigung oder einer ausländischen Fahrerkarte ist weiterhin eine persönliche Vorsprache erforderlich. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

    Werkstatt- und Unternehmerkarten werden nicht beim Straßenverkehrsamt beantragt. Die Beantragung kann online erfolgen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    32/5 Führerscheine/Fahrschulen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Erteilung einer Fahrerkarte
    • Identitätsnachweis
    • gültige inländische Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis eines Staates der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
      • berechtigt Inhaberin oder Inhaber Fahrzeuge zu führen, für die Regelungen über Lenk- und Ruhezeiten zu beachten sind
    • Nachweis über den Wohnsitz im Inland und Anschrift
    • Nachweise über Geburts und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt
    • Lichtbild vor hellem Hintergrund in der Größe 35 mm x 45 mm, das die antragstellende Person ohne Kopfbedeckung in einer Frontalaufnahme zeigt (biometrisches Passfoto)

    Formulare

    Hinweise für Viersen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Viersen

    • (EU-) Kartenführerschein*) oder Führerschein eines Mitgliedstaates der Europäischen Union der Klassen B, C oder D
    • Nachweis über den Wohnsitz im Inland und Anschrift (z. B. Personalausweis oder Pass)
    • ein Foto (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 Millimeter)
    • wenn vorhanden, die bisherige Fahrerkarte

    *) Sollten Sie noch keinen Kartenführerschein besitzen, müssen Sie Ihren alten Führerschein umtauschen. Hierdurch fallen weitere Gebühren an.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Viersen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Viersen

    Fristen

    Hinweise für Viersen

    ca. 8 bis 10 Tage

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Viersen

    Kosten

    Hinweise für Viersen

    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Die Gebühr für die Fahrerkarte beträgt: 44,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Viersen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 19.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de