Emissionen von Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen
Vorgesehen zum Löschen - Emissionen von Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen
Beschreibung
Betreiber von Großfeuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlagen sind zur Überwachung der Emissionen an Luftschdstoffen verpflichtet. In regelmäßigen Abständen sind hier Messungen durchzuführen.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
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Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 07.12.2020