Emissionen von Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen
Vorgesehen zum Löschen - Emissionen von Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen
Hinweise für Reg.-Bez. Münster
Beschreibung
Betreiber von Großfeuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlagen sind zur Überwachung der Emissionen an Luftschdstoffen verpflichtet. In regelmäßigen Abständen sind hier Messungen durchzuführen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Reg.-Bez. Münster
Formulare
Hinweise für Reg.-Bez. Münster
Voraussetzungen
Hinweise für Reg.-Bez. Münster
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Reg.-Bez. Münster
Verfahrensablauf
Hinweise für Reg.-Bez. Münster
Fristen
Hinweise für Reg.-Bez. Münster
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Reg.-Bez. Münster
Kosten
Hinweise für Reg.-Bez. Münster
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Reg.-Bez. Münster
Weitere Informationen
Hinweise für Reg.-Bez. Münster
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 07.12.2020