Maßnahmen in der Umgebung von Denkmalen Genehmigung

    Maßnahmen in der Umgebung von Denkmalen Genehmigung

    Hinweise für Schmallenberg

    Beschreibung

    Hinweise für Schmallenberg

    Sobald ein Objekt in der Denkmalliste eingetragen ist, gilt für alle geplanten Veränderungen (innen wie außen), dass eine denkmalrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Denkmalbehörde einzuholen ist. Zu den Veränderungen zählen unter anderem: Umbau, Fassadenanstrich, Neueindeckung des Daches, u.v.m.Gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz NRW sind alle Maßnahmen an einem Bau-, Boden- oder beweglichen Denkmal erlaubnispflichtig. Die Erlaubnispflicht gilt auch für bauliche Anlagen in Denkmalbereichen sowie für Anlagen in der engeren Umgebung von Bau- oder Bodendenkmalen, soweit sie für das Erscheinungsbild von Bedeutung sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bauordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Unterm Werth 1

    57392 Schmallenberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 04.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schmallenberg

    Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis sind mit entsprechendem Antragsvordruck und unter Zugabe weiterer Unterlagen (Angebote von Handwerkern, Zeichnungen, Schäden, etc.) zu stellen. Eine Antragstellung ist auch online über unser Bürger-Service-Portal möglich.

    Formulare

    Hinweise für Schmallenberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schmallenberg

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schmallenberg

    Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NW)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schmallenberg

    Fristen

    Hinweise für Schmallenberg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schmallenberg

    Kosten

    Hinweise für Schmallenberg

    Die Erlaubniserteilung ist gebührenfrei.Wichtig: Sollten baurechtliche Belange die Maßnahmen der Denkmäler betreffen, (Statik, Umnutzung, etc.) muss ein Bauantrag beim Bauordnungsamt der Stadt Schmallenberg gestellt werden. Dieses Verfahren ist dann gebührenpflichtig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schmallenberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schmallenberg

    Deutsche Stiftung Denkmalschutz Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen LWL, Archäologie Westfalen Bezirksregierung Arnsberg (Landes- und Bundesförderprogramm) Fenster im Baudenkmal Antragsvordruck denkmalrechtliche Erlaubnis & Förderung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de