Maßnahmen in der Umgebung von Denkmalen Genehmigung
Maßnahmen in der Umgebung von Denkmalen Genehmigung
Hinweise für Schmallenberg
Beschreibung
Hinweise für Schmallenberg
Sobald ein Objekt in der Denkmalliste eingetragen ist, gilt für alle geplanten Veränderungen (innen wie außen), dass eine denkmalrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Denkmalbehörde einzuholen ist. Zu den Veränderungen zählen unter anderem: Umbau, Fassadenanstrich, Neueindeckung des Daches, u.v.m.Gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz NRW sind alle Maßnahmen an einem Bau-, Boden- oder beweglichen Denkmal erlaubnispflichtig. Die Erlaubnispflicht gilt auch für bauliche Anlagen in Denkmalbereichen sowie für Anlagen in der engeren Umgebung von Bau- oder Bodendenkmalen, soweit sie für das Erscheinungsbild von Bedeutung sind.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schmallenberg
Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis sind mit entsprechendem Antragsvordruck und unter Zugabe weiterer Unterlagen (Angebote von Handwerkern, Zeichnungen, Schäden, etc.) zu stellen. Eine Antragstellung ist auch online über unser Bürger-Service-Portal möglich.
Formulare
Hinweise für Schmallenberg
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schmallenberg
Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NW)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Hinweise für Schmallenberg
Die Erlaubniserteilung ist gebührenfrei.Wichtig: Sollten baurechtliche Belange die Maßnahmen der Denkmäler betreffen, (Statik, Umnutzung, etc.) muss ein Bauantrag beim Bauordnungsamt der Stadt Schmallenberg gestellt werden. Dieses Verfahren ist dann gebührenpflichtig.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Schmallenberg
Deutsche Stiftung Denkmalschutz Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen LWL, Archäologie Westfalen Bezirksregierung Arnsberg (Landes- und Bundesförderprogramm) Fenster im Baudenkmal Antragsvordruck denkmalrechtliche Erlaubnis & Förderung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen