Maßnahmen in der Umgebung von Denkmalen Genehmigung

    Maßnahmen in der Umgebung von Denkmalen Genehmigung

    Hinweise für Heiligenhaus

    Beschreibung

    Hinweise für Heiligenhaus

    Bauliche Maßnahmen an einem eingetragenen Denkmal oder einem Gebäude im Denkmalbereich unterliegen grundsätzlich einer Erlaubnispflicht. Dazu zählen Maßnahmen, wie Beseitigung, Veränderungen oder Änderungen der bisherigen Nutzung von Baudenkmälern. Ebenfalls besteht eine Erlaubnispflicht für Anlagen, die in der engeren Umgebung eines Baudenkmals errichtet oder verändert werden sollen. Lediglich Instandsetzungsarbeiten bedürfen keiner Genehmigung, wenn sie sich nur auf Teile des Denkmals auswirken, die für seinen Denkmalwert ohne Bedeutung sind.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    II.2 Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 157

    42579 Heiligenhaus

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02056 13-333

    E-Mail: bauaufsicht@heiligenhaus.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heiligenhaus

    Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis ist schriftlich mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der untere Denkmalbehörde einzureichen. Hierzu gehören in der Regel:

    • Baubeschreibung
    • Fotodokumentation
    • Baupläne (Bestand + Planung)
    • Materialangaben, Produktdaten
    • Angebote von Handwerkern
    • Auflistung der Eigenleistungen
    • Weitere Unterlagen im Einzelfall

    Formulare

    Hinweise für Heiligenhaus

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heiligenhaus

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heiligenhaus

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heiligenhaus

    Fristen

    Hinweise für Heiligenhaus

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heiligenhaus

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Umfang der Maßnahme.

    Die Erlaubnis wird im Rahmen der gesetzlichen Anhörung mit dem LVR - Amt für Baudenkmalpflege im Rheinland erteilt. Bei Bodendenkmälern wird die Erlaubnis im gesetzlichen Benehmen mit dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland erteilt. Für die Anhörung bzw. Benehmensherstellung mit dem LVR gilt gemäß § 24 Abs. 2 und 4 DSchG eine Frist von 2 Monaten.

    Kosten

    Hinweise für Heiligenhaus

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heiligenhaus

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heiligenhaus

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Heiligenhaus

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de