Wohnsitz Änderung Statuswechsel

    Änderung der Hauptwohnung

    Bei einer Änderung Ihrer Hauptwohnung müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitteilen. Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Geseke

    Das Bürgerbüro der Stadt Geseke hilft Ihnen gern bei den melderechtlichen Formalitäten im Rahmen eines Wohnungswechsels. Es wird hier unterschieden zwischen Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung. Eine Anmeldung ist erforderlich bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde nach Geseke. Eine Abmeldung ist nur notwendig bei Wegzug in das Ausland. Eine Ummeldung hat zu erfolgen bei Umzug innerhalb von Geseke.

    Anmeldung und Ummeldung:
    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Dies gilt auch bei einem Wohnungswechsel innerhalb derselben Gemeinde (Ummeldung).

    Hinweis:
    Das Überschreiten der Meldefrist stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

    Zuzug aus dem Ausland:
    Bei einer Anmeldung aus dem Ausland müssen alle Medepflichtigen bei der Anmeldung anwesend sein. Eine Bevollmächtigung zur Anmeldung ist leider nicht möglich. Identitätsdokumente (Ausweise, Pässe, Identitiätskarten, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden) sind unbedingt mitzubringen.

    Das Ausfüllen eines Anmeldevordrucks ist nicht notwendig, wenn Sie persönlich vorsprechen. Die notwendigen Daten können direkt bei der Bearbeitung angegeben werden. Die Anmeldung sollte durch die Meldepflichtige / den Meldepflichtigen persönlich erfolgen. Bei Familien genügt es jedoch, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht und die Ausweisdokumente aller Familienmitglieder zur Anmeldung vorlegt. Die Vorlage von Aufenthaltstiteln reicht nicht aus.

    Sollte eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein, kann die Anmeldung durch einen Bevollmächtigten vorgenommen werden. Dazu werden eine Vollmacht, der ausgefüllte und unterschriebene Meldeschein und die Ausweisdokumente der / des Meldepflichtigen benötigt. Außerdem muss der Vertreter sich selbst ausweisen können und in der Lage sein, über die Meldepflichtige / den Meldepflichtigen alle erforderlichen Auskünfte, insbesondere über weitere Wohnungen und deren Status (Haupt- / Nebenwohnung), erteilen zu können.


    Abmeldung:
    Nach dem Bundesmeldegesetz hat sich innerhalb von zwei Wochen abzumelden, wer aus einer Wohnung auszieht. Die Abmeldung ist aber nur erforderlich, wenn kein neuer Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland bezogen wird (Wegzug Ausland). Bitte unbedingt den Personalausweis bei der Abmeldung vorlegen.


    Bestätigung Wohnungsgeber:
    Nach § 19 BMG, dem bundesweit einheitlichen Meldegesetz, muss ab dem 01.11.2015 der Vermieter und Wohnungsgeber der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich oder elektronisch innerhalb von zwei Wochen bestätigen. Das Formular finden Sie unten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bachstraße 4

    59590 Geseke

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bachstraße 4

    59590 Geseke

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Geseke

    Für Ihre Anmeldung in Geseke werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis (von allen Personen die angemeldet werden sollen)

    Falls keine Ausweispapiere vorhanden sind, können auch Personenstandsurkunden vorgelegt werden.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben mehrere Wohnungen im Inland und
    • Ihre bisherige Hauptwohnung wird nun als Nebenwohnung oder Ihre bisherige Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung von Ihnen genutzt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Geseke

    Bundesmeldegesetz

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:

    • Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
    • Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
    • Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

    Fristen

    Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung: innerhalb von 2 Wochen

    Bearbeitungsdauer

    keine (der Statuswechsel wird direkt bei der Meldebehörde in das Melderegister eingetragen)

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Geseke

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de