Wohnsitz Änderung Statuswechsel
Änderung der Hauptwohnung
Bei einer Änderung Ihrer Hauptwohnung müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitteilen. Hier erfahren Sie Näheres.
Beschreibung
Hinweise für Hemer
Keine Abmeldung bei Wegzug ins Inland Wenn Sie aus Ihrer Wohnung in Hemer ausziehen und eine neue Wohnung innerhalb Deutschlands beziehen, müssen Sie sich nicht in Hemer abmelden. Bei Ihrer Anmeldung in der neuen Wohnsitzgemeinde werden Sie in Hemer abgemeldet.Wegzug ins Ausland Wenn Sie aus Ihrer Wohnung in Hemer ausziehen und dauerhaft ins Ausland verziehen, müssen Sie sich im Bürgerbüro der Stadt Hemer abmelden. Die Abmeldung kann frühestens eine Woche vor Ihrem Auszug erfolgen. Sie muss jedoch spätestens zwei Wochen nach Ihrem Auszug im Bürgerbüro vorliegen. Eine Abmeldung ins Ausland kann auch schriftlich erfolgen.Das Formular für die Abmeldung ins Ausland (Meldeschein) steht für Sie zum Download bereit. Aufgabe der bisherigen Wohnung ohne neuen Wohnsitz Wenn Sie aus Ihrer Wohnung in Hemer ausziehen und keine neue Wohnung im Inland oder im Ausland beziehen (Nichtsesshaftigkeit), müssen Sie sich ebenfalls im Bürgerbüro der Stadt Hemer abmelden. Die Abmeldung kann frühestens eine Woche vor Ihrem Auszug erfolgen. Sie muss jedoch spätestens zwei Wochen nach Ihrem Auszug im Bürgerbüro vorliegen. Eine Abmeldung kann auch schriftlich erfolgen.Das Formular für die Abmeldung (Meldeschein) steht für Sie zum Download bereit. Vertretung bei der Abmeldung Wenn Sie verhindert sind persönlich ins Bürgerbüro zu kommen, können Sie sich durch eine bevollmächtigte Person bei der Abmeldung vertreten lassen (Vollmacht erforderlich).Das Formular für die Vollmacht zur Abmeldung steht für Sie zum Download bereit.Vorzulegende Unterlagen Welche Unterlagen und Formulare Sie mitbringen müssen, entnehmen Sie bitte den nebenstehenden "Infos im Überblick".Verwarn- und Bußgelder Ein längeres Überschreiten der Abmeldefrist kann mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden..Zur Online-Terminvergabe
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hemer
Wenn Sie persönlich kommen, bringen Sie bitte mit:PersonalausweisReisepass bzw. Nationalpass (bei Doppelstaatlern alle Nationalpässe) Wenn Sie nicht persönlich kommen, sondern eine Vertrauensperson beauftragen:Vollmacht zur An- und AbmeldungPersonalausweis der bevollmächtigten PersonAusgefüllter und von der meldepflichtigen Person unterschriebener MeldescheinPersonalausweis der meldepflichtigen PersonReisepass der meldepflichtigen Person (wenn vorhanden)
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben mehrere Wohnungen im Inland und
- Ihre bisherige Hauptwohnung wird nun als Nebenwohnung oder Ihre bisherige Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung von Ihnen genutzt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hemer
§ 17, 23 Bundesmeldegesetz
Verfahrensablauf
Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:
- Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
- Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
- Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Fristen
Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung: innerhalb von 2 Wochen
Bearbeitungsdauer
keine (der Statuswechsel wird direkt bei der Meldebehörde in das Melderegister eingetragen)
Kosten
Hinweise für Hemer
gebührenfrei
Weitere Informationen
Hinweise für Hemer
Abmeldung - Meldeschein zu § 23 Absatz 1 BundesmeldegesetzVollmacht zur Abmeldung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021