Wohnsitz Änderung Statuswechsel

    Änderung der Hauptwohnung

    Bei einer Änderung Ihrer Hauptwohnung müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitteilen. Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    Ihr Anliegen kann ausschließlich im Rahmen eines Termins bearbeitet werden. Termine werden regelmäßig freigeschaltet und sind hier online verfügbar: Terminvereinbarung Bürgerberatung oder können unter der Rufnummer 581-1234 telefonisch vereinbart werden. Sollte kein Termin verfügbar sein, können Sie sich in dringenden Angelegenheiten per eMail (buergerberatung@stadt-witten.de) direkt an die Bürgerberatung wenden. Im Interesse unserer Gesundheit tragen Sie bitte zum Selbst- und Fremdschutz im Rathaus eine medizinische Maske. Vielen Dank Anmeldung von Neubürgern/Neubürgerinnen (auch Nebenwohnsitz): Alle Personen, die eine Wohnung beziehen, müssen sich für diese Wohnung innerhalb von 14 Tagen nach dem tatsächlichen Einzug anmelden. (Bei Nichteinhaltung dieser Frist kann ein Bußgeld erhoben werden.) Der Einzug ist durch den Wohnungsgeber schriftlich zu bestätigen (Wohnungsgeberbestätigung); anzugeben ist das Einzugsdatum, nicht der Beginn des Mietvertrages. Höchstpersönlich meldepflichtig sind Personen ab dem 16. Lebensjahr. Für Personen bis zum 16. Lebensjahr ist der Wohnungsgeber / die Wohnungsgeberin (in der Regel die Sorgeberechtigten) meldepflichtig. Haupt- und Nebenwohnung: Werden mehrere Wohnungen genutzt, sind alle Wohnungen anzumelden. Ob es sich um Haupt- oder Nebenwohnung handelt, hängt von verschiedenen Faktoren (Familienstand, zeitlicher Aufenthalt, ggf. Sorgerecht) ab. Über den Status der Wohnung entscheidet die Meldebehörde. Hier können Sie einen Termin vereinbaren: Anmeldung aus dem Inland Anmeldung aus dem Ausland Ummeldung (Umzug innerhalb Wittens) Klärung einer Meldeangelegenheit

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    33 Servicebereich

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Witten

    Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis und Reisepass bzw. Nationalpass, Kinderreisepass, Heirats- und Geburtsurkunden) aller mitziehenden Familienangehörigen und bei Doppelstaatlern alle Nationalpässe Es wird empfohlen, die entsprechenden Urkunden/Familienbuch mitzubringen. Wohnungsgeberbestätigung

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben mehrere Wohnungen im Inland und
    • Ihre bisherige Hauptwohnung wird nun als Nebenwohnung oder Ihre bisherige Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung von Ihnen genutzt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Witten

    Bundesmeldegesetz (BMG)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:

    • Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
    • Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
    • Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

    Fristen

    Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung: innerhalb von 2 Wochen

    Bearbeitungsdauer

    keine (der Statuswechsel wird direkt bei der Meldebehörde in das Melderegister eingetragen)

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Witten

    Widerspruchsrecht (BMG) Wohnungsgeberbestätigung Meldeschein gemäß § 23 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de