Wohnsitz - Ummeldung
Beschreibung
Hinweise für Hürth
Hinweis: Unter Downloads & Links können Sie online einen Termin in der Einwohnermeldeabteilung buchen.
Nach § 13 des Meldegesetzes NW hat sich jede Bürgerin bzw. jeder Bürger innerhalb von 2 Wochen bei seinem zuständigen Einwohnermeldeamt umzumelden, falls er innerhalb seiner Wohnsitzgemeinde eine neue Wohnung bezieht.
Frist:
Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der neuen Wohnung erfolgen.
Ordnungswidrigkeit:
Ein Verstoß gegen die Meldepflicht (Fristversäumnis) kann, je nach Falllage, mit einem Bußgeld bis zu 1.000 € geahndet werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hürth
- Personalausweis von jeder umzumeldenden Person und Pass (falls vorhanden)
- Vollmacht jeder umzumeldenden Person ab dem 16. Lebensjahr, die nicht auf dem Familienmeldeschein steht
- ausgefülltes und unterschriebenes Ummeldeformular
- Wohnungsgeberbestätigung
Bei Ummeldung durch Dritte (bei Personen ab dem 16. Lebensjahr):
- Original-Vollmacht und Personalausweis des Bevollmächtigten
- Ummeldeformular des Umzumeldenden
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben mehrere Wohnungen im Inland und
- Ihre bisherige Hauptwohnung wird nun als Nebenwohnung oder Ihre bisherige Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung von Ihnen genutzt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:
- Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
- Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
- Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Hürth
Es werden keine Gebühren erhoben.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Hürth