Änderung der Hauptwohnung
Beschreibung
Hinweise für Dormagen
Die Verpflichtung zur Ummeldung entsteht mit dem tatsächlichen Vorgang des Einzugs in eine Wohnung, unabhängig davon, ob es sich um die alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Damit ist die Ummeldung erst nach diesem tatsächlichen Ereignis möglich beziehungsweise erforderlich. Die Ummeldung muss dem Bürgeramt innerhalb von zwei Wochen nach Einzug angezeigt werden.
Wieder eingeführt wurde die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. des Wohnungseigentümers bei der Anmeldung, um sog. Scheinanmeldungen wirksamer verhindern zu können. Seit dem 1. November 2015 muss bei der An- bzw. Ummeldung der Meldebehörde eine vom Wohnungsgeber bzw. vom Wohnungseigentümer ausgestellte Bescheinigung vorgelegt werden, mit der der Einzug in die anzumeldende Wohnung bestätigt wird.
Zeitgleich mit der Ummeldung haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten für Auskunftsanfragen und Datenübermittlungen unter bestimmten Voraussetzungen sperren zu lassen.
Wohnsitz ummelden bedeutet, dass Sie innerhalb der Gemeinde Dormagen umziehen und Ihr altes Einwohnermeldeamt für sie zuständig bleibt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Dormagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung
- Ggf. schriftliche Vollmacht
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben mehrere Wohnungen im Inland und
- Ihre bisherige Hauptwohnung wird nun als Nebenwohnung oder Ihre bisherige Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung von Ihnen genutzt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Dormagen
Diese Leistung kann nur persönlich beim Bürgeramt durchgeführt werden.
Sie kommen mit den notwendigen Unterlagen in das Bürgeramt, diese werden geprüft und umgehend bearbeitet.
Die geänderten Ausweisdokumente können Sie dann sofort mitnehmen.
Für einen persönlichen Termin im Bürgeramt: timeacle - Stadt Dormagen
Fristen
Hinweise für Dormagen
Bei Überschreitung der 14-tägigen Meldefrist muss mit einem Verwarngeld bzw. Bußgeld gerechnet werden
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Dormagen