Reisepass Ausstellung Gebührenbefreiung oder Gebührenermäßigung
Hinweise für Übach-Palenberg
Beschreibung
Hinweise für Übach-Palenberg
Für Reisen in bestimmte Länder benötigen Sie einen Reisepass.
Informationen zu Einreisebestimmungen der einzelnen Länder erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Einreisebestimmungen einiger Länder in Bezug auf verloren gegangene und wieder zurück gemeldete Pässe.
Zur Antragstellung ist ein persönliches Erscheinen erforderlich.
Für Personen unter 18 Jahren kann ein Reisepass nur mit Zustimmung der Sorgeberechtigten ausgestellt werden. Die Einverständniserklärung beider Eltern ist erforderlich, wenn beide sorgeberechtigt sind. Ansonsten kann der Antrag durch den sorgeberechtigten Elternteil gestellt werden, wenn das Sorgerecht anhand eines Sorgerechtsbeschlusses oder eines rechtskräftigen Scheidungsurteils nachgewiesen wird. In Zweifelsfällen sollten Sie dazu unbedingt vorher telefonischen Kontakt mit dem Bürgerbüro aufnehmen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Übach-Palenberg
- Bisheriger Reisepass / Kinderreisepass (ersatzweise Personalausweis oder Geburtsurkunde)
- bei Eheschließung die Heiratsurkunde
- Aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild
- Gegebenenfalls Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten
- Gegebenenfalls Sorgerechtsbeschluss oder rechtskräftiges Scheidungsurteil aus dem das alleinige Sorgerecht hervorgeht
- Gegebenenfalls eine Bescheinigung vom Familiengericht über das Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Personalausweise oder Reisepässe der/des Sorgeberechtigten
- Ab 6 Jahren ist ein persönliches Erscheinen notwendig
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Hinweise für Übach-Palenberg
- 70,00 € (ab 24 Jahren) ab 01.01.2024
- 60,00 € (ab 24 Jahren) bis 31.12.2023
- 37,50 € (unter 24 Jahren)
- 32,00 € (Zusatzgebühr Expresspass)
- 26,00 € (vorläufiger Reisepass)
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Der Reisepass ist grundsätzlich zehn Jahre lang gültig, bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre. Ein Reisepass kann nicht verlängert werden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen