Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zur Arbeitsplatzsuche nach schulischer oder betrieblicher Ausbildung

    Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss der Ausbildung beantragen

    Wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland erfolgreich abgeschlossen haben und einen Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz suchen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Mit der Aufenthaltserlaubnis können Sie Vorstellungsgespräche führen und den direkten Kontakt mit möglichen Arbeitgebern suchen.

    Voraussetzungen
    • Wenn Sie eine Berufsqualifikation besitzen, sich in Ihrem Heimatland aufhalten und zum Zwecke der Arbeitsplatzsuche nach Deutschland einreisen möchten, informieren Sie sich bitte zunächst bei der deutschen Auslandsvertretung nach der Erteilung eines Visums.
    • Wenn Sie sich zum Zwecke der Erwerbstätigkeit bereits in Deutschland aufhalten und aufgrund der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses nun einen Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche anstreben, finden Sie nachfolgend wichtige Informationen zu Ihrem Aufenthalt.
    • Informationen zur Arbeitsplatzsuche nach dem Studium, nach der Ausbildung und nach der Forschung finden Sie auf diesen Seiten.
    Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis
    • Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Arbeitsplatzsuche wird in der Regel für sechs Monate erteilt. Das Ablaufdatum der Aufenthaltserlaubnis darf die Gültigkeit des zugehörigen Passdokumentes jedoch nicht überschreiten.
    • Sollten Sie innerhalb der Zeit zur Arbeitsplatzsuche keinen Arbeitsplatz finden, der Ihrem Berufsabschluss entspricht, hat in der Regel die Ausreise aus dem Bundesgebiet zu erfolgen. Die erneute Einreise ist möglich, wenn Sie sich nach Ihrer Ausreise mindestens so lange im Ausland aufgehalten haben, wie Sie sich zuvor zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland aufgehalten haben.
    Wechsel des Aufenthaltszwecks

    Wenn Sie eine passende Stelle gefunden haben, können Sie Ihren Aufenthaltszweck zu einer Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft wechseln. Darüber hinaus ist der Wechsel des Aufenthaltszwecks nur möglich, wenn ein gesetzlicher Anspruch besteht (zum Beispiel bei einer Familienzusammenführung).

    Erwerbstätigkeit

    Mit dieser Aufenthaltserlaubnis ist es Ihnen erlaubt, Probebeschäftigungen (die Ihrer beruflichen Qualifikation entsprechen) bis zu zehn Stunden pro Woche auszuüben. Darüber hinaus ist keine Erwerbstätigkeit erlaubt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Migration und Aufenthalt

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Migration und Aufenthalt

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche beantragen wollen, übersenden Sie bitte folgende Unterlagen (sofern sie uns noch nicht vorliegen):

    • Kopie Ihres gültigen Reisepasses
    • aktuelles Passfoto
    • ausgefülltes Antragsformular
    • Nachweise über die Sicherstellung des Lebensunterhaltes: Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG
    • Nachweis über Ihre Krankenversicherung
    • Nachweis über eine qualifizierte Berufsausbildung (z.B. Abschlusszeugnis)
    • Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (min. B1-Niveau)

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.

    Bitte beachten: Für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Wenn Sie die Antragsunterlagen vollständig per Post oder elektronisch eingereicht haben, werden diese von uns geprüft. Einen Termin erhalten Sie von uns nach der Prüfung Ihres Anliegens.

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    • bis zu 12 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Soest

    • bis zu 100 Euro

    Zahlungsarten:

    • Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
    • Kreditkarte (Master und VISA)
    • Debitkarte (Maestro und V-PAY)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de