Fliegende Bauten

    Fliegende Bauten

    Fliegende Bauten können an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden, z.B. Karussells und Zelte. Baustelleneinrichtungen und Baugerüste gelten nicht als Fliegende Bauten.

    Die Stadt Soest ist als Sondergenehmigungsbehörde bestimmt worden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung Stadtentwicklung und Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Windmühlenweg 21

    59494 Soest

    Version

    Technisch geändert am 01.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    AG Bauordnung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02921 103-3400

    Fax: 02921 103-83400

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    AG Bauordnung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02921 103-3400

    Fax: 02921 103-83400

    Version

    Technisch geändert am 24.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2020

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de