Fliegende Bauten
Fliegende Bauten
Fliegende Bauten können an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt werden.
Beschreibung
Hinweise für Paderborn
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. (Zirkuszelt, Karussell, etc.)
Baustelleneinrichtungen und Baugerüste gelten nicht als fliegende Bauten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.08.2020
Stichwörter
Hinweise für Paderborn