Fliegende Bauten
Hinweise für Beckum
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Warendorf
Formular "Anzeige zur Gebrauchsabnahme Fliegender Bauten"
Bitte verwenden Sie nur den Vordruck "Anzeige zur Gebrauchsabnahme Fliegender Bauten nach § 78 BauO NRW 2018", den Sie beim Kreisbauamt oder als Downloadformular (unter "Formulare") erhalten können. Das Antragsformular muss vom Antragsteller unterzeichnet sein.
Achtung: Aufgrund der neuen Bauordnung, die am 01.01.2019 in Kraft tritt, sind hier z. Zt. noch keine Formulare hinterlegt, werden aber laufend ergänzt. Ggfls. finden Sie Formulare zum gegebenen Zeitpunkt unter diesem Link: https://www.aknw.de/mitglieder/recht-und-gesetze/landesbauordnung/.
Lageplan
Der Lageplan (mind. Maßstab 1:500) muss auf der Grundlage eines Auszuges aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte erstellt werden. Im Lageplan sind darzustellen
- der Aufstellungsort des Fliegenden Baus auf dem Grundstück,
- sämtliche auf dem Grundstücks vorhandenen baulichen Anlagen mit Angabe des jeweiligen Abstands zum Fliegenden Bau,
- die Abstände des Fliegenden Baus zu vorhandenen Grundstücksgrenzen.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.08.2020
Stichwörter
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