Fliegende Bauten

    Fliegende Bauten

    Fliegende Bauten können an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Fliegende Bauten sind nicht ortsfeste bauliche Anlagen, die wiederholt aufgestellt und zerlegt werden, beispielsweise Fahrgeschäfte und Festzelte.

    Die Inbetriebnahme Fliegender Bauten kann von einer Gebrauchsabnahme durch die lokale Bauaufsichtsbehörde abhängig gemacht werden.

    Für technisch schwierige Fliegende Bauten sowie Tribünen und Zelte mit mehr als 75 m² Grundfläche benötigen Sie grundsätzlich eine Gebrauchsabnahme durch die zuständige Stelle.

    Achter- und Loopingbahnen, schnell laufende oder neuartige Karusselle, Schiffs-, Überschlag- und Riesenschaukeln, Riesenrändern mit mehr als 14 Gondeln, sind als technisch schwierige Fälle einzustufen.

    Für die Gebrauchsabnahme benötigen Sie das Prüfbuch mit der Ausführungsgenehmigung.

    Bei der Gebrauchsabnahme wird geprüft,

    • ob der Bau den Bauvorlagen entspricht,
    • eine Ausführungsgenehmigung vorliegt und
    • die Standsicherheit am Aufstellungsort gegeben ist.

    Die Gebrauchsabnahme bei nicht prüfbuchpflichtigen Fliegenden Bauten kann auf Stichproben beschränkt werden. Prüfbuchpflichtige Fliegende Bauten sind Videowände mit einer Höhe von mehr als 5 Metern, Bungeeanlagen und Hüpfburgen von mehr als 5 Metern Höhe.

    Mängel werden im Prüfbuch vermerkt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bauaufsicht Verwaltung - Abteilung 630

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 101

    51373 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-6301

    Fax: 0214 406-6302

    E-Mail: 63@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    • Prüfbuch

    Voraussetzungen

    Hinweise für Leverkusen

    Gültige Ausführungsgenehmigung

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Hinweise für Leverkusen

    Es wird empfohlen, die Genehmigung mindestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu beantragen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Leverkusen

    Die Ausführungsgenehmigung gilt je nach Art der Anlage und Ausführung zwischen einem und 5 Jahren und kann verlängert werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2020

    Stichwörter

    Hinweise für Leverkusen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de