Reisepass Ersatz bei Passverlust im Ausland

    Passersatz bei Reisepassverlust im Ausland beantragen

    Hinweise für Schmallenberg

    Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde und Sie heimreisen möchten, müssen Sie Ersatzreisedokumente ausstellen lassen. Diese beantragen sie bei der deutschen Auslandsvertretung im Reiseland.

    Beschreibung

    Hinweise für Schmallenberg

    Für Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetztes ist es möglich, einen Reisepass auszustellen. Ein Reisepass wird in vielen Ländern für die Ein- und Ausreise benötigt. Für Personen, die in Schmallenberg gemeldet sind, ist die Einwohnermeldeabteilung der Stadt Schmallenberg für die Ausstellung des Reisepasses zuständig.Die Bediensteten der Einwohnermeldeabteilung geben keine verbindlichen Auskünfte zur Anerkennung deutscher Ausweispapiere im Ausland. Personalausweise, Kinderreisepässe und vorläufige Dokumente werden nicht in jedem Land anerkannt. Mit einem Reisepass sind Sie bei entsprechender Gültigkeitsdauer auf der \"sicheren Seite\". Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Reiseveranstalter, beim zuständigen Konsulat oder der Botschaft, welches Dokument für das betreffende Land erforderlich ist und wie lange die Gültigkeitsdauer sein muss. Umfangreiche Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de. Die Gebühren, die bei der Beantragung eines Reisepasses anfallen, betragen 37,50 € für Antragsteller unter 24 Jahren und 60,00 € für Personen ab 24 Jahren. Die Gültigkeit des Dokuments beträgt zehn Jahre, bei unter 24jährigen Personen sechs Jahre. Hinzu kommen jeweils (bei Bedarf) 32,00 € für die Ausstellung im Expressverfahren (d. h. der Reisepass wird innerhalb von 4 Werktagen ab Beantragung geliefert) sowie 22,00 € für einen 48-Seiten-Pass.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Unterm Werth 1

    57392 Schmallenberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schmallenberg

    - Bisheriger (vorläufiger) Reisepass (falls vorhanden) - Ausweisdokument zur Identitätsfeststellung (Personalausweis oder Pass) - aktuelles biometrietaugliches Lichtbild - Bei Personen unter 18 Jahren muss die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten vorgelegt werden

    Formulare

    Hinweise für Schmallenberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schmallenberg

    Vorlegen aller erforderlichen Unterlagen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schmallenberg

    Passgesetz (PassG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schmallenberg

    Ersatzreisedokumente stellt Ihnen auf Antrag die deutsche Auslandsvertretung im Reiseland aus. Suchen Sie mit den erforderlichen Unterlagen die deutsche Botschaft, ein Generalkonsulat oder ein Konsulat auf (Honorarkonsuln sind nicht zur Ausstellung berechtigt).

    Fristen

    Hinweise für Schmallenberg

    Gültigkeit

    • Reiseausweis: Dauer der Reise, höchstens einen Monat
    • vorläufiger Reisepass: bis zu ein Jahr

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schmallenberg

    Ausstellung

    • Reiseausweis: in der Regel innerhalb weniger Stunden
    • vorläufiger Reisepass: mehrere Tage

    Hinweise: Um Ihnen einen vorläufigen Reisepass ausstellen zu können, muss die Passbehörde Ihres Wohnsitzes die Ermächtigung erteilen. Dies kann je nach Einzelfall und Erreichbarkeit der Behörde unterschiedlich lange dauern. Falls Sie auch ein Ausreisevisum benötigen, kann sich die Weiterreise zusätzlich verzögern.

    Kosten

    Hinweise für Schmallenberg

    37,50 € für Personen unter 24 Jahren 60,00 € für Personen ab 24 Jahren Bei Bedarf zuzüglich 32,00 € für die Ausstellung im Expressverfahren (d. h. der Reisepass wird innerhalb von 4 Werktagen ab Beantragung geliefert) sowie 22,00 € für einen 48-Seiten-Pass.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schmallenberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schmallenberg

    Einverständniserklärung Minderjährige

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de