Reisepass Ersatz bei Passverlust im Ausland

    Passersatz bei Reisepassverlust im Ausland beantragen

    Hinweise für Witten

    Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde und Sie heimreisen möchten, müssen Sie Ersatzreisedokumente ausstellen lassen. Diese beantragen sie bei der deutschen Auslandsvertretung im Reiseland.

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    Ihr Anliegen kann ausschließlich im Rahmen eines Termins bearbeitet werden. Termine werden regelmäßig freigeschaltet und sind hier online verfügbar: Terminvereinbarung Bürgerberatung (Anliegen Beantragung Personalausweis/vorläufiger Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass) oder können unter der Rufnummer 581-1234 telefonisch vereinbart werden. Sollte kein Termin verfügbar sein, können Sie sich in dringenden Angelegenheiten per eMail (buergerberatung@stadt-witten.de) direkt an die Bürgerberatung wenden. Im Interesse unserer Gesundheit tragen Sie bitte zum Selbst- und Fremdschutz im Rathaus eine medizinische Maske. Vielen Dank. Ist Ihr deutsches Ausweisdokument, also Ihr Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass oder ein vorläufiges Ausweisdokument verloren gegangen oder wurde es gestohlen, so ist dies unverzüglich bei der Bürgerberatung anzuzeigen. Ebenso ist die Wiederauffindung eines verlustig erklärten Dokumentes anzuzeigen. In der Bürgerberatung wird dann eine entsprechende Erklärung aufgenommen, die auch an die Polizeibehörde übermittelt wird. Sind Sie nun nicht im Besitz eines anderen gültigen oder inzwischen ungültig gewordenen Ausweisdokumentes wird zur Beantragung eines Ersatzpapiers die Vorsprache mit einer standesamtlichen Urkunde (Familienbuch, Geburts-/ oder Abstammungsurkunde) und eines Bürgens, der sich ausweisen können muss, erforderlich. Weitere Hinweise zur Neubeantragung finden Sie auf den Seiten zum Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass Wichtig: Beim Verlust eines neuen Personalausweises müssen Sie zu Ihrer Sicherheit zusätzlich die Online-Ausweisfunktion sperren lassen. Diese Sperrung können Sie über den telefonischen Sperrnotruf Telefon: 116 116 montags bis sonntags rund um die Uhr vornehmen lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    33 Servicebereich

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Witten

    • Bescheinigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der Polizei
    • zwei aktuelle biometrietaugliche Passbilder im Passformat 45 x 35 mm
    • Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit (z. B. Personalausweis, Kopie des verlorenen oder gestohlenen Reisepasses)

    Tipp: Damit Ihnen schneller neue Reisedokumente ausgestellt werden können, sollten Sie Kopien aller Ihrer Ausweispapiere auf Ihrer Reise mitführen.

    Formulare

    Hinweise für Witten

    Voraussetzungen

    Hinweise für Witten

    Vorlegen aller erforderlichen Unterlagen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Witten

    Passgesetz Personalausweisgesetz

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Witten

    Ersatzreisedokumente stellt Ihnen auf Antrag die deutsche Auslandsvertretung im Reiseland aus. Suchen Sie mit den erforderlichen Unterlagen die deutsche Botschaft, ein Generalkonsulat oder ein Konsulat auf (Honorarkonsuln sind nicht zur Ausstellung berechtigt).

    Fristen

    Hinweise für Witten

    Gültigkeit

    • Reiseausweis: Dauer der Reise, höchstens einen Monat
    • vorläufiger Reisepass: bis zu ein Jahr

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Witten

    Ausstellung

    • Reiseausweis: in der Regel innerhalb weniger Stunden
    • vorläufiger Reisepass: mehrere Tage

    Hinweise: Um Ihnen einen vorläufigen Reisepass ausstellen zu können, muss die Passbehörde Ihres Wohnsitzes die Ermächtigung erteilen. Dies kann je nach Einzelfall und Erreichbarkeit der Behörde unterschiedlich lange dauern. Falls Sie auch ein Ausreisevisum benötigen, kann sich die Weiterreise zusätzlich verzögern.

    Kosten

    Hinweise für Witten

    • für einen Reiseausweis als Passersatz zur direkten Rückkehr nach Deutschland: EUR 8,00
    • für einen Reisepass mit 32 / 48 Seiten:
      • Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: EUR 81,00 /103,00
      • Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: EUR  58,50 / 80,50
    • für einen Reisepass im Expressverfahren: zusätzlich jeweils EUR 32,00
    • für einen vorläufigen Reisepass: EUR 39,00
    • für einen Kinderreisepass: EUR 26,00

    Für Reisedokumente, die von den Vertretungsbehörden anderer EU-Staaten ausgestellt werden, fallen unterschiedlich hohe Gebühren an.

    Achtung! Die Gebühren werden von Auslandsvertretungen ausschließlich in der jeweiligen Landeswährung eingenommen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Witten

    Weitere Informationen

    Hinweise für Witten

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de