Reisepass Ersatz bei Passverlust im Ausland

    Reisepass - Verlustmeldung, vorläufiger Reisepass

    Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde und Sie heim- oder weiterreisen möchten, müssen Sie sich im Ausland Ersatzreisedokumente ausstellen lassen. Diese beantragen sie bei der deutschen Auslandsvertretung im Reiseland.

    Beschreibung

    Hinweise für Hürth

    Hinweis: Unter Downloads & Links können Sie online einen Termin in der Einwohnermeldeabteilung buchen.

    Wenn Ihr Reisepass oder Kinderreisepass verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, sind Sie als Inhaber des Passes nach den Vorschriften des Passgesetzes verpflichtet, den Verlust und auch das Wiederauffinden bei der örtlich zuständigen Einwohnermeldebehörde zu melden.

    Wenn möglich sprechen Sie bitte persönlich vor, da die Verlustanzeige von Ihnen zu unterschreiben ist. Die Einwohnermeldebehörde nimmt die Verlustanzeigen entgegen und unterrichtet die örtlich zuständige Polizeibehörde über den Verlust oder Diebstahl des Dokumentes. Das Dokument wird dann in den Interpol-Fahndungsbestand aufgenommen.

    Vorläufiger Reisepass:

    Ein vorläufiger Reisepass darf nur dann ausgestellt werden, wenn in besonders dringenden Fällen (bspw. Tod oder lebensgefährliche Krankheit naher Angehöriger sowie unaufschiebbare berufliche Belange) auch der Expressreisepass (abschließende Bearbeitung in vier Arbeitstagen) nicht mehr rechtzeitig ausgestellt werden kann. Die Dringlichkeit ist durch entsprechende Unterlagen, zum Beispiel Flugtickets, nachzuweisen. Der Antragsteller muss persönlich anwesend sein. Er wird sofort ausgehändigt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeabteilung (30-2)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hürth

    • aktuelles, biometrisches Lichtbild
    • alter Reisepass (falls vorhanden) oder
    • Personalausweis oder (falls auch nicht vorhanden) Familienstammbuch, Geburts- oder Heiratsurkunde

    Bei Beantragung eines vorläufigen Reisepasses:

    • Nachweis der Dringlichkeit plus die oben genannten Unterlagen.

    Formulare

    Hinweise für Hürth

    Voraussetzungen

    • Vorlegen aller erforderlichen Unterlagen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hürth

    Verfahrensablauf

    • Ersatzreisedokumente stellt Ihnen auf Antrag die deutsche Auslandsvertretung im Reiseland aus. Suchen Sie mit den erforderlichen Unterlagen die deutsche Botschaft, ein Generalkonsulat oder ein Konsulat auf (Honorarkonsuln sind nicht zur Entgegennahme der Ausstellung berechtigt).
    • Gibt es keine deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Reiseland, können Ihnen auch die Vertretungen anderer EU-Mitgliedstaaten Ersatzreisedokumente ausstellen. Mit einem solchen Ersatzreisedokument, ausgestellt durch die Auslandsvertretung eines anderen EU-Mitgliedstaats und nur wenige Tage gültig, können Sie nur in die EU zurückreisen.

    Fristen

    Fristtyp:

    Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):

    • Reiseausweis als Passersatz: Dauer der Reise, höchstens 1 Monat

    Fristtyp:

    Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):

    vorläufiger Reisepass: bis zu 1 Jahr

    Bearbeitungsdauer

    Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:

    Ausstellung

    • Reiseausweis als Passersatz: in der Regel innerhalb weniger Stunden
    • vorläufiger Reisepass: mehrere Tage

    Um Ihnen durch eine unzuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat in dem Staat, wo Ihr Pass verloren gegangen ist oder gestohlen wurde) einen Reisepass oder vorläufigen Reisepass ausstellen zu können, muss die Passbehörde Ihres Wohnsitzes die Ermächtigung erteilen. Dies kann je nach Einzelfall und Erreichbarkeit der Behörde unterschiedlich lange dauern. Falls Sie auch ein Ausreisevisum benötigen, kann sich die Weiterreise zusätzlich verzögern.

    Kosten

    Hinweise für Hürth

    • Vorläufiger Reisepass: 26,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hürth

    Gültigkeit vorläufiger Reisepass:

    • maximal 1 Jahr, die Gültigkeitsdauer kann dem Zweck und der Dauer der Reise angepasst werden, zum Bespiel auch nur einen Monat.
    • Die Verlängerung eines vorläufigen Reisepasses ist nicht möglich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hürth

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Hürth

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de