Reisepass
Hinweise für Schwalmtal
Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde und Sie heimreisen möchten, müssen Sie Ersatzreisedokumente ausstellen lassen. Diese beantragen sie bei der deutschen Auslandsvertretung im Reiseland.
Beschreibung
Hinweise für Schwalmtal
Der Reisepass ist ein für alle Länder gültiges Reisedokument.
Bitte beachten Sie die jeweiligen Einreisebestimmungen des Reiselandes. Nähere Informationen finden Sie auch unter den Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes.
Gebühren:
- 70,00 € für einen Reisepass
- 37,50 € für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- 26,00 € für einen "vorläufigen" Reisepass
- 102,00 € Express-Pass (Lieferung durch die Bundesdruckerei innerhalb von 72 Stunden).
- 69,50 € Express-Pass für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Bescheinigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der Polizei
- zwei aktuelle biometrietaugliche Passbilder im Passformat 45 x 35 mm
- Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit (z. B. Personalausweis, Kopie des verlorenen oder gestohlenen Reisepasses)
Tipp: Damit Ihnen schneller neue Reisedokumente ausgestellt werden können, sollten Sie Kopien aller Ihrer Ausweispapiere auf Ihrer Reise mitführen.
Formulare
Hinweise für Schwalmtal
Voraussetzungen
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- Personalausweis oder alter Reisepass
- ein aktuelles biometrietaugliches Passbild
- Geburts- bzw. Heiratsurkunde zum Abgleich Ihrer Daten im Melderegister
Der Antrag für Ihren neuen Reisepass kann Ihnen aus Gründen der Fälschungssicherheit leider nicht über das Internet zur Verfügung gestellt werden.
Bei der Beantragung des Reisepasses ist ihre persönliche Vorsprache erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Ersatzreisedokumente stellt Ihnen auf Antrag die deutsche Auslandsvertretung im Reiseland aus. Suchen Sie mit den erforderlichen Unterlagen die deutsche Botschaft, ein Generalkonsulat oder ein Konsulat auf (Honorarkonsuln sind nicht zur Ausstellung berechtigt).
Fristen
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Gültigkeit
- Reiseausweis: Dauer der Reise, höchstens einen Monat
- vorläufiger Reisepass: bis zu ein Jahr
Bearbeitungsdauer
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Ausstellung
- Reiseausweis: in der Regel innerhalb weniger Stunden
- vorläufiger Reisepass: mehrere Tage
Hinweise: Um Ihnen einen vorläufigen Reisepass ausstellen zu können, muss die Passbehörde Ihres Wohnsitzes die Ermächtigung erteilen. Dies kann je nach Einzelfall und Erreichbarkeit der Behörde unterschiedlich lange dauern. Falls Sie auch ein Ausreisevisum benötigen, kann sich die Weiterreise zusätzlich verzögern.
Kosten
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- für einen Reiseausweis als Passersatz zur direkten Rückkehr nach Deutschland: EUR 8,00
- für einen Reisepass mit 32 / 48 Seiten:
- Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: EUR 81,00 /103,00
- Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: EUR 58,50 / 80,50
- für einen Reisepass im Expressverfahren: zusätzlich jeweils EUR 32,00
- für einen vorläufigen Reisepass: EUR 39,00
- für einen Kinderreisepass: EUR 26,00
Für Reisedokumente, die von den Vertretungsbehörden anderer EU-Staaten ausgestellt werden, fallen unterschiedlich hohe Gebühren an.
Achtung! Die Gebühren werden von Auslandsvertretungen ausschließlich in der jeweiligen Landeswährung eingenommen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsdauer:
- 10 Jahre im Regelfall
- 6 Jahre bei Personen unter 24 Jahren
- 1 Jahr bei einem "vorläufigen" Reisepass
Bearbeitungsdauer:
ca. 3 - 4 Wochen
Verlust des Reisepasses:
Was ist bei Verlust zu tun?
- Sie müssen eine Verlustanzeige unterschreiben,
- einen noch vorhandenen Lichtbildausweis (Führerschein oder Personalausweis) mitbringen,
- wenn Sie sofort einen Passersatz - vorläufiger Pass - benötigen, muss ein aktuelles Lichtbild vorgelegt werden
- Können Sie Ihre Identität nicht durch einen Lichtbildausweis nachweisen (Verlust von Personalausweis, Reisepass und Führerschein), dann bringen Sie bitte Ihre Geburtsurkunde o.ä. und einen Verwandter (Eltern, Großeltern oder volljährige Kinder) mit, der Ihre Identität bestätigen kann.
Weitere Informationen
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Kinderreisepass
Ob Ihr Reisepass bereits zur Abholung bereitliegt können Sie über die Online-Abholauskunft erfragen:
ONLINE-ABHOLAUSKUNFT
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.02.2024
Stichwörter
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