Genehmigung des Fischfans mit Elektrizität
Beschreibung
Hinweise für Aachen
Wer Angeln möchte benötigt einen gültigen Fischereischein.
Grundvoraussetzung hierfür ist der Nachweis der bestandenen Fischerprüfung.
Nur für Jugendliche zwischen dem 10. und 16. Lebensjahr ist die Ausstellung eines Jugendfischereischeines auch ohne Nachweis der bestandenen Fischerprüfung möglich.
Allerdings berechtigt dieser Fischereischein die Jugendlichen nur zum Angel in Begleitung eines Fischereischeininhabers, der den Prüfungsnachweis vorlegen kann.
Fischereischeinjahr ist immer das Kalenderjahr. Fischereischeine für das neue Jahr können aus buchungstechnischen Gründen immer erst mit Jahresbeginn ausgestellt werden.
Jugendfischereischein ( Ausstellung nur als Jahresschein)
Erforderlich sind:
- persönliche Vorsprache des Erziehungsberechtigten und des Jugendlichen
- Vorlage des Personalausweises / Pass des Erziehungsberechtigten sowie
des Kinderausweises des Jugendlichen
- aktuelles Foto des Jugendlichen (Passformat)
Fischereischein-Ersterteilung ( Ausstellung als Jahres- oder 5-Jahres Fischereischein möglich;
dies gilt auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr, wenn diese die Fischerprüfung abgelegt haben)
Erforderlich sind:
- Nachweis über die bestandene Fischerprüfung (Prüfungszeugnis)
- Personalausweis / Pass / Kinderausweis
- aktuelles Foto (Passformat)
- bei Jugendlichen Vorsprache in Begleitung eines Erziehungsberechtigten
Fischereischein-Verlängerung
- laufender, bzw. vorhandener Fischereischein
- Personalausweis / Pass / Kinderausweis
- ggfls. aktuelles Foto
Soll der Fischereischein für einen Dritten ausgestellt werden, ist eine entsprechende Vollmacht vorzulegen.
Gebühren:
Jugendfischereischein: 8,00 Euro
Jahresfischereischein: 16,00 Euro
Fünfjahresfischereischein: 48,00 Euro
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bezirksamt Richterich: Allgemeine/ besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen
Adresse
Hausanschrift
Bezirksamt Brand: Allgemeine/besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe- und Gaststättenangelegeheiten, Sondernutzungen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0241 432-8199
E-Mail: bezirksamt.brand@mail.aachen.de
Allgemeine und besondere Ordnungsaufgaben (Aachen-Mitte)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0241 413541-3259
E-Mail: ordnungsamt@mail.aachen.de
erforderliche Unterlagen
- Antrag (schriftlich)
- Nachweis über Lehrgang zur Elektrofischerei (Bedienschein) oder Nachweis Fischwirt
- Zulassungsschein des einzusetzenden Elektrofanggerätes
- Ggf. Auflistung der Gewässer
- Zustimmung der Fischereiberechtigten
Voraussetzungen
Sie müssen den Zweck für den Fang unter Anwendung von Strom nennen sowie die erforderlichen Unterlagen einreichen.
Außerdem dürfen Sie nur unter Verwendung von Gleichstrom oder geeignetem Impulsgleichstrom fischen. Wechselstrom dürfen Sie nicht als Fangstrom verwenden. Das Elektrofanggerät müssen Sie nach den anerkannten Regeln der Technik benutzen.
Sie haben die sich aus den Bedienungsvorschriften und den besonderen örtlichen Umständen ergebenden Sorgfaltspflichten zu erfüllen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie beantragen schriftlich die Genehmigung, unter Anwendung von Strom Fische fangen zu dürfen. Dabei benennen Sie den Zweck und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob die fachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung vorliegen.
- Nach Abschluss der Prüfung wird Ihnen in einem Bescheid die Ablehnung oder die Genehmigung mitgeteilt. Dieser Bescheid kann gebührenpflichtig sein.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 25.06.2024
Stichwörter
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