Tuberkuloseberatung
Tuberkuloseberatung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
- Schutz der Allgemeinheit durch Aufsuchen der Infektionsquellen bei nachgewiesener Tuberkuloseinfektion und Erkrankung ohne Erregerausscheidung sowie Zuführung des Erkrankten zur Behandlung
- Mehrmalige Umgebungsuntersuchungen, meist in größeren Abständen zur Feststellung, ob sich bei Kontaktpersonen im Verlauf von mehreren Monaten eine Tuberkulose entwickelt
- Untersuchungen besonders tuberkulosegefährdeter Personengruppen
- Beratung von Ärzten, Krankenhäusern und Gemeinschaftseinrichtungen bei Auftreten von Tuberkuloseerkrankungen
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Formulare
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Voraussetzungen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Kontakt:
Fax: 02261 88-5397
E-Mail: infektion@obk.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Oberbergischer Kreis