Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Hinweise für Geseke

    Beschreibung

    Hinweise für Geseke

    Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Alles Wissenswerte zur Hundesteuer entnehmen Sie bitte unserer Hundesteuersatzung.

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    Ansprechpartner

    Steuern, Gebühren

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Abtei 1

    59590 Geseke

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Steuern, Gebühren, Beiträge

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Abtei 1

    59590 Geseke

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Geseke

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Geseke

    Weitere Informationen

    Hinweise für Geseke

    • Hundesteuer: An- /Abmelden eines Hundes
    • SEPA-Lastschriftmandat/Einzugsermächtigung
    • Antrag auf Ermäßigung / Befreiung von der Hundesteuer
    • Hundesteuer: Formular An- und Abmeldung eines Hundes
    • Hundesteuersatzung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de