Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Hinweise für Medebach

    Beschreibung

    Hinweise für Medebach

    Versteuert wird das Halten eines Hundes im Gemeindegebiet.

    Grundlage hierfür ist die  Hundesteuersatzung.

    • Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft, abhanden kommt oder verstirbt.
    • Die An- und Abmeldung des Hundes hat innerhalb von vierzehn Tagen zu erfolgen.
    • Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist.
    • Sogenannte Kampfhunde werden ab 1. Januar 2001 mit einer erhöhten Hundesteuer belegt. Die Klassifizierung orientiert sich hierbei an der Landeshundeverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Finanzabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Österstr. 1

    59964 Medebach

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Finanzabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Österstr. 1

    59964 Medebach

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Medebach

    Formulare

    Hinweise für Medebach

    Voraussetzungen

    Hinweise für Medebach

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Medebach

    • Hundesteuersatzung

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Medebach

    Fristen

    Hinweise für Medebach

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Medebach

    Kosten

    Hinweise für Medebach

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Medebach

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de