Hundesteuer Festsetzung
Hinweise für Salzkotten
Beschreibung
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Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Hundesteuersatzung der Stadt Salzkotten
Verfahrensablauf
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Die Anmeldung des Hundes kann telefonisch, schriftlich oder persönlich im Bürgerservice erfolgen.
Die Anmeldung oder die Abmeldung finden Sie unter "Dokumente". Im Rahmen der Anmeldungen sind Angaben zur Herkunft, Alter, u.a. des Hundes zu machen. Die Hundemarke wird nach Vorlage der Anmeldung ausgehändigt oder zugesandt. Die Steuer wird im Abgabenbescheid festgesetzt.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung sind in der Hundesteuersatzung unter der Rubrik "Internetadressen" aufgeführt. Bitte reichen Sie einen schriftlichen Antrag bei der genannten Ansprechpartnern ein oder geben Sie die Gründe bei der Anmeldung des Hundes an.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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