Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Hinweise für Leverkusen

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Hundehalter*in ist, wer einen Hund im eigenen Interesse, im Interesse seines Haushaltsangehörigen oder aus betrieblichem Interesse in seinem Haushalt aufgenommen hat. Die Höhe der Besteuerung richtet sich nach der Anzahl der gehaltenen Hunde im Haushalt.

    Der oder die Hundehalter*in ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bei der Stadt anzumelden. Sind dem oder der Hundehalter*in durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin weitere Hunde zugewachsen, so sind die Welpen unter Angabe des Wurfdatums und der Wurfstärke ebenfalls innerhalb von zwei Wochen bei der Stadt anzuzeigen.

    Der oder die Hundehalter*in hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, nachdem der Hund abhandengekommen oder gestorben ist oder nachdem der oder die Halter*in aus der Stadt weggezogen ist, bei der Stadt abzumelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gewerbesteuer - Abteilung 201

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Str. 39

    51373 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-2169

    E-Mail: steuern@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    • Anmeldevordruck
    • Abmeldevordruck

    Formulare

    Hinweise für Leverkusen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    • Satzung über Hundesteuer der Stadt Leverkusen mit Stand 19.12.2022

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Leverkusen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de