Hundesteuer Festsetzung
Hinweise für Leverkusen
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Hundehalter*in ist, wer einen Hund im eigenen Interesse, im Interesse seines Haushaltsangehörigen oder aus betrieblichem Interesse in seinem Haushalt aufgenommen hat. Die Höhe der Besteuerung richtet sich nach der Anzahl der gehaltenen Hunde im Haushalt.
Der oder die Hundehalter*in ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bei der Stadt anzumelden. Sind dem oder der Hundehalter*in durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin weitere Hunde zugewachsen, so sind die Welpen unter Angabe des Wurfdatums und der Wurfstärke ebenfalls innerhalb von zwei Wochen bei der Stadt anzuzeigen.
Der oder die Hundehalter*in hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, nachdem der Hund abhandengekommen oder gestorben ist oder nachdem der oder die Halter*in aus der Stadt weggezogen ist, bei der Stadt abzumelden.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Gewerbesteuer - Abteilung 201
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0214 406-2169
E-Mail: steuern@stadt.leverkusen.de
erforderliche Unterlagen
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- Anmeldevordruck
- Abmeldevordruck
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- Satzung über Hundesteuer der Stadt Leverkusen mit Stand 19.12.2022
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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