Bürgerbegehren/Bürgerentscheid
Hinweise für Borchen
Beschreibung
Hinweise für Borchen
Die Bürger können beantragen (Bürgerbegehren), dass sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden (Bürgerentscheid).
Da bei diesem Verfahren einige formelle Vorschriften zu beachten sind, bitten wir Sie, sich an unsere Mitarbeiter/innen zu wenden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Borchen
Das Bürgerbegehren muss schriftlich eingereicht werden und die zur Entscheidung zu bringende Frage und eine Begründung enthalten. Es muss bis zu drei Personen benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten.
Formulare
Hinweise für Borchen
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Borchen
§ 26 GO NW
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Borchen
Richtet sich das Bürgerbegehren gegen einen Beschluss des Rates, muss er innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntmachung des Beschlusses eingereicht sein. Gegen einen Beschluss, der nicht der Bekanntmachung bedarf, beträgt die Frist drei Monate nach Sitzungstag. Das Bürgerbegehren muss von mindestens zehn von Hundert der Bürger unterzeichnet sein.
Weitere Informationen
Hinweise für Borchen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen