Bürgerentscheid

    Bürgerbegehren/Bürgerentscheid

    Hinweise für Borchen

    Beschreibung

    Hinweise für Borchen

    Die Bürger können beantragen (Bürgerbegehren), dass sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden (Bürgerentscheid).

    Da bei diesem Verfahren einige formelle Vorschriften zu beachten sind, bitten wir Sie, sich an unsere Mitarbeiter/innen zu wenden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich I "Zentrale Dienste und Personal"

    Adresse

    Hausanschrift

    Unter der Burg 1

    33178 Borchen

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borchen

    Das Bürgerbegehren muss schriftlich eingereicht werden und die zur Entscheidung zu bringende Frage und eine Begründung enthalten. Es muss bis zu drei Personen benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten.

    Formulare

    Hinweise für Borchen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Borchen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Borchen

    § 26 GO NW

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Borchen

    Fristen

    Hinweise für Borchen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Borchen

    Kosten

    Hinweise für Borchen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borchen

    Richtet sich das Bürgerbegehren gegen einen Beschluss des Rates, muss er innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntmachung des Beschlusses eingereicht sein. Gegen einen Beschluss, der nicht der Bekanntmachung bedarf, beträgt die Frist drei Monate nach Sitzungstag. Das Bürgerbegehren muss von mindestens zehn von Hundert der Bürger unterzeichnet sein.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Borchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de