Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Erteilung für Pkw im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsarten oder Ferienziel-Reisen

    Personenbeförderungsschein

    Hinweise für Kierspe

    Beschreibung

    Hinweise für Kierspe

    Sie möchten gewerblich oder geschäftsmäßig in einem der folgenden Fahrzeuge Personen befördern:

    • Taxi,

    • Mietwagen,

    • Krankenwagen,

    • Pkw für Ferienziel-Fahrten,

    • Pkw im Linienverkehr oder

    • ein Fahrzeug im Schüler- oder Behindertenspezialverkehr?

    Bevor Sie diese Tätigkeit aufnehmen können, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

    Die Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung dient dem Schutz und der Sicherheit der beförderten Personen. Im Gegensatz zu der allgemeinen Fahrerlaubnis bestehen daher höhere Anforderungen.

    Zuständig für die Ausstellung der Fahrerlaubnis ist der Märkische Kreis. Die Anträge auf Erstausstellung oder Verlängerung eines Personenbeförderungsscheines erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt Kierspe. Dort wird Ihr Antrag auch entgegengenommen und an den Märkischen Kreis weitergeleitet. Alternativ können Sie den Antrag auf der Homepage des Märkischen Kreises herunterladen.

    Ein notwendiges Führungszeugnis kann im Bürgerbüro der Stadt Kierspe beantragt werden.  

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Springerweg 21

    58566 Kierspe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02359 / 661-134

    E-Mail: buergerbuero@kierspe.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kierspe

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kierspe

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Kierspe

    Fristen

    Hinweise für Kierspe

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kierspe

    Kosten

    Hinweise für Kierspe

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kierspe

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kierspe

    Für weitere Informationen zum Personenbeförderungsschein (Voraussetzungen, Antragstellung, notwendigen Unterlagen und Kosten) kontaktieren Sie den Märkischen Kreis.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de