Personenbeförderungsschein
Hinweise für Kierspe
Beschreibung
Hinweise für Kierspe
Sie möchten gewerblich oder geschäftsmäßig in einem der folgenden Fahrzeuge Personen befördern:
Taxi,
Mietwagen,
Krankenwagen,
Pkw für Ferienziel-Fahrten,
Pkw im Linienverkehr oder
ein Fahrzeug im Schüler- oder Behindertenspezialverkehr?
Bevor Sie diese Tätigkeit aufnehmen können, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Die Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung dient dem Schutz und der Sicherheit der beförderten Personen. Im Gegensatz zu der allgemeinen Fahrerlaubnis bestehen daher höhere Anforderungen.
Zuständig für die Ausstellung der Fahrerlaubnis ist der Märkische Kreis. Die Anträge auf Erstausstellung oder Verlängerung eines Personenbeförderungsscheines erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt Kierspe. Dort wird Ihr Antrag auch entgegengenommen und an den Märkischen Kreis weitergeleitet. Alternativ können Sie den Antrag auf der Homepage des Märkischen Kreises herunterladen.
Ein notwendiges Führungszeugnis kann im Bürgerbüro der Stadt Kierspe beantragt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02359 / 661-134
E-Mail: buergerbuero@kierspe.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kierspe
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Für weitere Informationen zum Personenbeförderungsschein (Voraussetzungen, Antragstellung, notwendigen Unterlagen und Kosten) kontaktieren Sie den Märkischen Kreis.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen