Hundehaltung Befreiung

    Hundehaltung Befreiung

    Hinweise für Ense

    Beschreibung

    Hinweise für Ense

    Je nach Rasse, Größe oder Gewicht ist die Haltung bestimmter Hunde dem Ordnungsamt anzuzeigen. Für einige Rassen ist darüber hinaus eine Haltererlaubnis zu beantragen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss jeder Hund, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht, dem Ordnungsamt angezeigt werden. Für Hunde, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zu den gefährlichen Hunden zählen, muss der Halter bei der zuständigen Ordnungsbehörde eine Haltererlaubnis beantragen. Sie können unter dem beigefügten Merkblatt entnehmen, welche Hunde als gefährliche Hunde eingestuft sind.

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    Ansprechpartner

    Fachbereich 2: Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Spring 4

    59469 Ense

    Version

    Technisch geändert am 08.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Öffentliche Sicherheit & Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Spring 4

    59469 Ense

    Version

    Technisch geändert am 08.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Öffentliche Sicherheit & Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Spring 4

    59469 Ense

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 2: Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Spring 4

    59469 Ense

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ense

    Formulare

    Hinweise für Ense

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ense

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ense

    Landeshundegesetz Nordrhein-Wetsfalen

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Ense

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ense

    Weitere Informationen

    Hinweise für Ense

    Hundeerlaubnis - Antrag (große Hunde nach § 11 LHundG NRW) Landeshundegesetz NRW - Merkblatt Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes https://formular.kdz-ws.net/servlet/de.formsolutions.FillServlet?sid=mQfN2xFqfjH5FcGrzc9XxKmPGtHmT2m&j=x.pdf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de