Akteneinsicht in die Schwerbehindertenakte

    Akteneinsicht in die Schwerbehindertenakte

    Hinweise für Soest

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Soest müssen ihre Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung seit Januar 2008 bei der Fachabteilung Soziales der Kreisverwaltung Soest stellen. Alle Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz außerhalb des Kreises wenden sich bitte an Ihre zuständige Kommune!

    Die Kreise und kreisfreien Städte bearbeiten seit dem 1. Januar 2008 Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung. Die vorher zuständigen elf Versorgungsämter in NRW wurden mit dem Zweiten Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen aufgelöst.

    Antrag online stellen

    Alle nötigen Informationen zum genauen Verfahren stehen auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster. Hier kann der Antrag auch online gestellt werden. Der Antrag wird dann automatisch an den Kreis Soest weitergeleitet.

     

    Ansprechpartner

    Schwerbehindertenangelegenheiten

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Schwerbehindertenangelegenheiten

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

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    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    Formulare

    Hinweise für Soest

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de