Außer Kraft - Bescheinigung über die Einreichung des Antrags auf Ausstellung einer Aufenthaltskarte

    Bescheinigung über die Einreichung des Antrags auf Ausstellung einer Aufenthaltskarte

    Beschreibung

    Hinweise für Waldbröl

    Die Genehmigung, sich - vorübergehend oder auf Dauer - als ausländische Person im Bundesgebiet aufzuhalten ist in unterschiedlicher Form möglich als:

    • Befristete Aufenthaltserlaubnis z.B. für Beschäftigung
    • Unbefristete Niederlassungserlaubnis
    • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG.

    Die Duldung oder Gestattung eines Aufenthaltes ist kein Aufenthaltstitel. Denn vorläufig geduldet werden kann der Aufenthalt einer Person, die sich nach deutschem Recht nicht im Bundesgebiet aufhalten darf, wenn sich die Ausreise verzögert (Aussetzung der Abschiebung). Gestattet wird ein Aufenthalt nur vorübergehend zur Durchführung eines Asylverfahrens.

    Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung (siehe Freizügigkeit).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kreisordnungsamt - Ausländerbehörde - Aufenthalt und Staatsangehörigkeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Stahlstraße 5

    51645 Gummersbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02261 88-3200

    E-Mail: amt32@obk.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Hinweise für Waldbröl

    • Gesetzlich anerkannter Aufenthaltszweck (z. B. Familienzusammenführung, Studium, Arbeit)
    • Reisepass
    • gesicherter Lebensunterhalt
    • ausreichender Krankenversicherungsschutz
    • Wohnort im Kreisgebiet
    • Ausreichender Wohnraum
    • Ausgefüllter Antrag
    • Aktuelles biometrisches Passfoto
    • Abgabe von Fingerabdrücken nach Terminvereinbarung.

    Ausnahmen z.B. zum Lebensunterhalt sind aus humanitären oder anderen Gründen möglich.

    Unterschiedliche weitere Voraussetzungen je nach Art der Genehmigung, z. B. zur Dauer des Aufenthaltes.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de