Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe
Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe
Beschreibung
nicht angegeben
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Für Kreis Düren (Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§ 34a Abs. 1a Nr. 2 Gewerbeordnung (GewO); §§ 4 - 8 Verordnung über das Bewachungsgewerbe (BewachV)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen