Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe

    Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe

    Hinweise für Eschweiler

    Beschreibung

    Hinweise für Eschweiler

    Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.

    Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn

    1. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt,

    2. er die für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder entsprechende Sicherheiten nicht nachweist oder

    3. der Antragsteller nicht durch eine Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer nachweist, dass er über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften unterrichtet worden ist und mit ihnen vertraut ist.

    Der Gewerbetreibende darf mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nur Personen beschäftigen, die die Voraussetzungen nach vorgenannter Nr. 1 und 3 erfüllen.

    Für die Durchführung folgender Tätigkeiten ist der Nachweis einer vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung erforderlich:

    • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
    • Schutz vor Ladendieben,
    • Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken.

    Beantragung, Verfahren

    -

    benötigte Unterlagen

    Folgende Unterlagen sind erforderlich:

    • Führungszeugnis
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • Auskunft des Wohnsitz-Finanzamtes in Steuersachen
    • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer über die zur Ausübung notwendigen Vorschriften
    • Nachweis der erforderlichen Mittel
    • Nachweis einer Haftpflichtversicherung
    • Auskunft des Wohnsitz-Amtsgerichtes aus dem Schuldnerverzeichnis
    • Auskunft des zuständigen Insolvenzgerichtes aus dem Schuldnerverzeichnis.
    nicht angegeben

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Allgemeine Ordnung und Standesamtswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Allgemeine Ordnung und Standesamtswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    IHK Aachen

    Adresse

    Hausanschrift

    Theaterstrasse 6-10

    52062 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241-44600

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: recht@aachen.ihk.de

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eschweiler

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 18.08.2021

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de