Öffentlicher Auftrag
Öffentlicher Auftrag
Hinweise für Schwerte
Beschreibung
Hinweise für Schwerte
Die Stadt Schwerte informiert hier fortlaufend über
- geplante Ausschreibungen
- gem. § 19 Abs. 4 VOB/A für Bauleistungen über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer.
- gem. § 27 Abs. 1 UVgO für Liefer- und Dienstleistungen über die Absicht, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben oder eine Rahmenvereinbarung abzuschließen.
(im Wege einer Öffentlichen Ausschreibung, einer Beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb)
Zur Übersicht der geplanten Ausschreibungen...
- gem. § 19 Abs. 4 VOB/A für Bauleistungen über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer.
- abgeschlossene Ausschreibungen
- gem. § 20 Abs. 3 VOB/A für Bauleistungen nach Zuschlagserteilung, wenn bei beschränkten Ausschreibungen der Auftragswert 25.000 € ohne Umsatzsteuer sowie bei freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 € ohne Umsatzsteuer übersteigt.
- gem. § 30 UVgO für Liefer- und Dienstleistungen nach der Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahme-wettbewerb für die Dauer von drei Monaten über jeden so vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer.
Zur Übersicht der abgeschlossenen Ausschreibungen...
- gem. § 20 Abs. 3 VOB/A für Bauleistungen nach Zuschlagserteilung, wenn bei beschränkten Ausschreibungen der Auftragswert 25.000 € ohne Umsatzsteuer sowie bei freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 € ohne Umsatzsteuer übersteigt.
Teilnahme an Ausschreibungen
Für Interessierte besteht die Möglichkeit, sich für die Teilnahme an freihändigen Vergaben oder beschränkten Ausschreibungen anzumelden. Hierzu können Sie sich an die Stadt Schwerte wenden:
- per E-Mail an:
ausschreibungen(at)stadt-schwerte.de
- per Post an:
Stadt Schwerte
- Zentrale Vergabestelle -
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
E-Vergabe
Die fortschreitende Digitalisierung führt auch im Bereich des Vergaberechts zu einigen Novellierungen.
Bitte beachten Sie, dass
- die Unternehmen für Liefer- und Dienstleistungen ab dem 01.01.2020 Teilnahmeanträge und Angebote in Textform ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel übermitteln dürfen, § 38 Abs. 3 UVgO. Eine Angebotsabgabe auf postalischem Wege ist dann nicht mehr möglich.
- im Bereich der Bauleistungen ab dem 01.07.2020 nur noch elektronisch eingereichte Angebote akzeptiert werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Verfahrensablauf
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen