Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen
Hinweise für Fröndenberg/Ruhr
Beschreibung
Hinweise für Fröndenberg/Ruhr
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Fröndenberg/Ruhr
Formulare
Hinweise für Fröndenberg/Ruhr
Voraussetzungen
Hinweise für Fröndenberg/Ruhr
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Fröndenberg/Ruhr
Verfahrensablauf
Hinweise für Fröndenberg/Ruhr
Fristen
Hinweise für Fröndenberg/Ruhr
Die Auskünfte sind nur in den 6 Monaten vor einer Wahl möglich.
Diese Daten dürfen nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwendet werden und sind spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Fröndenberg/Ruhr
Kosten
Hinweise für Fröndenberg/Ruhr
Hinweise (Besonderheiten)
Die Meldebehörde kann keine Auskünfte erteilen, wenn eine Auskunftssperre besteht oder ein Sperrvermerk im Melderegister eingetragen ist. Ferner hat jede betroffene Person die Möglichkeit, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.
Weitere Informationen
Hinweise für Fröndenberg/Ruhr
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 26.11.2015