Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen

    Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Beschreibung

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Die Meldebehörde darf unter bestimmten Voraussetzungen Auskünfte aus dem Melderegister erteilen.Es wird unterschieden zwischen einer - einfachen Melderegisterauskunft und - erweiterten Melderegisterauskunft. Schriftliche Anfragen können gestellt werden bei der Stadt Fröndenberg/Ruhr Bürgerbüro, Bahnhofstraße 2 , 58730 Fröndenberg/Ruhr.Einfache MelderegisterauskunftDie einfache Auskunft aus dem Melderegister beinhaltet folgende Daten - Vor- und Familiennamen - akademischen Grad - Anschriften Ab dem 1. November 2015 ist die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft nur zulässig, wenn die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels zu verwenden. Weiterhin ist eine Angabe des Nutzungszweckes erforderlich.Erweiterte MelderegisterauskunftWird ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht, darf zusätzlich zu den Daten der einfachen Melderegisterauskunft eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden über: - Tag und Ort der Geburt - frühere Vor- und Familiennamen - Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht - Staatsangehörigkeiten - frühere Anschriften - Tag des Ein- und Auszuges - gesetzlicher Vertreter - Sterbetag und -ort

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Soziales, Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstr. 2

    58730 Fröndenberg/Ruhr

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Soziales, Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstr. 2

    58730 Fröndenberg/Ruhr

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Formulare

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Voraussetzungen

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    § 44 Bundesmeldegesetz (BMG) einfache Melderegisterauskunft § 45 Bundesmeldegesetz (BMG) erweiterte Meldregisteraukunft

    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Die Auskünfte sind nur in den 6 Monaten vor einer Wahl möglich.

    Diese Daten dürfen nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwendet werden und sind spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Kosten

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Die Gebühr beträgt für eine einfache Melderegisterauskunft 11 Euro erweiterte Melderegisterauskunft 15 Euro Archivauskunft (Altdatei) 10 - 30 Euro je nach Aufwand und wird erteilt unter Beilage eines Verrechnungsschecks, Postwertzeichen oder eines Überweisungsbeleges an die Stadtkasse Fröndenberg/Ruhr an folgende Bankverbindung: Sparkasse Unna-Kamen IBAN DE78 4435 0060 0430 0013 54 Volksbank Unna IBAN DE42 4416 0014 1602 9377 02 Die Auskunft wird nach Zahlung der Gebühr erteilt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Meldebehörde kann keine Auskünfte erteilen, wenn eine Auskunftssperre besteht oder ein Sperrvermerk im Melderegister eingetragen ist. Ferner hat jede betroffene Person die Möglichkeit, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 26.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de