Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen
Hinweise für Coesfeld
Beschreibung
Hinweise für Coesfeld
Auf Antrag stellt die Meldebehörde betroffenen Personen eine Meldebescheinigung in Schriftform aus.
Einfache Meldebescheinigung
Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
- Familienname
- früherer Namen
- Vornamen
- Doktorgrad
- Ordensname, Künstlername
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
- derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
Erweiterte Meldebescheinigung
Die erweiterte Meldebescheinigung enthält zusätzlich folgende Daten:
- gesetzliche Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Einzugs- sowie Auszugsdatum
- Familienstand
Kosten
Die Gebühr beträgt 9 Euro pro einfacher oder erweiterter Meldebescheinigung.
Beantragung
Die Beantragung und die Bezahlung erfolgen per Online-Formular. Die Bescheinigung wird danach per Post zugestellt:
Formular für die einfache Meldebescheinigung öffnen
Formular für die erweiterte Meldebescheinigung öffnen
Es ist auch möglich, die Beantragung vor Ort im Bürgerbüro vorzunehmen:
Terminbuchungs-Seite Bürgerbüro öffnen
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz - BMG
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Coesfeld
Formulare
Hinweise für Coesfeld
Voraussetzungen
Hinweise für Coesfeld
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Coesfeld
Verfahrensablauf
Hinweise für Coesfeld
Fristen
Die Auskünfte sind nur in den 6 Monaten vor einer Wahl möglich.
Diese Daten dürfen nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwendet werden und sind spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Coesfeld
Kosten
Hinweise für Coesfeld
Hinweise (Besonderheiten)
Die Meldebehörde kann keine Auskünfte erteilen, wenn eine Auskunftssperre besteht oder ein Sperrvermerk im Melderegister eingetragen ist. Ferner hat jede betroffene Person die Möglichkeit, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.
Weitere Informationen
Hinweise für Coesfeld
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 26.11.2015