Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen
Hinweise für Mönchengladbach
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
Die Meldebehörden dürfen nach dem Bundesmeldegesetz über einzelne Personen Auskünfte aus dem Melderegister erteilen. Hierbei wird unterschieden nach:
- der einfachen und
- der erweiterten Melderegisterauskunft (siehe hier).
Die einfache Melderegisterauskunft beinhaltet folgende Daten:
- Familienname
- Vornamen
- Doktorgrad
- derzeitige Anschrift
- sofern die Person verstorben ist
Es gibt folgende Antragsmöglichkeiten:
Ab sofort können Melderegisterauskünfte grundsätzlich nur noch über das online ServicePortal der Stadt Mönchengladbach beantragt und bezahlt werden.
Im ServicePortal werden die zur Bearbeitung benötigten Daten und die nach dem Bundesmeldegesetz benötigten Erklärungen abgefragt. Die zu entrichtende Bearbeitungsgebühr können Sie über die gängigen Onlinebezahlsysteme begleichen.
Welche Vorteile ergeben sich hierdurch?
- Die Anträge können unmittelbar nach Antragstellung in die Bearbeitung gegeben werden. Zeitaufwendige Postwege werden dadurch vermieden.
- Durch die vorgegebene Dateneingabe entfallen in der Regel mögliche Rückfragen.
- Die Onlinebezahlung vermeidet beim Antragsteller aufwendige Zahlungsmodalitäten (Scheckausstellung, Erteilung Lastschrift).
- Bei der Meldebehörde ist der Zahlungseingang sichergestellt, so dass ggf. zeitaufwendige Recherchen vermieden werden können.
Wenn die angefragte Person eindeutig identifiziert werden kann und keine rechtlichen Hinderungsgründe entgegenstehen, wird die Auskunft schriftlich erteilt.
In Ausnahmefällen können einfache Melderegisterauskünfte auch über die nachstehende Wege beantragt werden:
- schriftlich beim Fachbereich Bürgerservice, Abteilung Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen, 41050 Mönchengladbach
- per E-Mail an einwohnermeldeangelegenheiten@moenchengladbach.de
- per Fax unter der Nummer 02161-2553195
Es wird darauf hingewiesen, dass Melderegisterauskünfte nicht per E-Mail oder telefonisch erteilt werden dürfen.
Sie können die einfache Melderegisterauskunft online mit elektronischen Bezahlfunktionen (Paypal, Kreditkarte, Giropay/Paydirekt) beantragen.
Für die Beantragung benötigen Sie dann eine BundID. Weitere Informationen zur BundID finden Sie auch hier.
Beantragung:
Hierfür benötigen Sie:
- einen elektronischen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte mit eingeschalteter eID-Funktion und gültigem PIN
- ein Konto der BundID
- die Ausweis APP AusweisApp - Startseite (bund.de).
Sollten Sie für Ihren Online-Ausweis die PIN vergessen oder den PIN-Brief verloren haben, vereinbaren Sie einen Termin (Einwohnermeldeangelegenheiten -> Pass- und Ausweisangelegenheiten).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 25-56789
Fax: 02161 25-53195
Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 25-56789
Fax: 02161 25-53195
Meldestelle Rheindahlen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 25-7110
Fax: 02161 25-53195
Meldestelle Vitus-Center
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 25-54321
Fax: 02161 25-53195
Meldestelle Odenkirchen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 25-7710
Fax: 02161 25-53195
Meldestelle Rathaus Rheydt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 25-56789
Fax: 02161 25-8169
Meldestelle Vitus-Center
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 25-56789
Fax: 02161 25-53195
Meldestelle Giesenkirchen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 25-7810
Fax: 02161 25-7899
Meldestelle Giesenkirchen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 25-7810
Fax: 02161 25-53195
Meldestelle Rathaus Rheydt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 25-54321
Fax: 02161 25-51395
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Mönchengladbach
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Die Auskünfte sind nur in den 6 Monaten vor einer Wahl möglich.
Diese Daten dürfen nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwendet werden und sind spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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11,00 Euro pro einfache Melderegisterauskunft
Die Gebühr wird mit der Antragstellung fällig, auch dann, wenn die gesuchte Person nicht ermittelt werden kann oder die mitgeteilte Anschrift bereits bekannt ist.
Sie können die einfache Melderegisterauskunft online mit den genannten elektronischen Bezahlfunktionen (Paypal, Kreditkarte, Giropay/Paydirekt) beantragen. Sie benötigen hierfür die BundID.
Sollten Sie Ihre Anfrage nicht online beantragen und bezahlen, können Sie die Verwaltungsgebühr wie folgt bezahlen:
- per Überweisung im Voraus (hier ist ein Buchungsbeleg vorzuweisen, z.B. Kontoauszug oder Überweisungsnachweis):
Falls Sie den Betrag überweisen möchten, zahlen Sie diesen bitte unter Angabe des Verwendungswecks 3113.2024.0110 auf das nachfolgende Konto:Stadtsparkasse Mönchengladbach
IBAN: DE20 3105 0000 0000 0660 01
(BIC: MGLSDE33XXX) - in Form eines Verrechnungsschecks (Unterschrift bitte nicht vergessen),
- in Form eines unterschriebenen Überweisungsauftrags im Original.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Meldebehörde kann keine Auskünfte erteilen, wenn eine Auskunftssperre besteht oder ein Sperrvermerk im Melderegister eingetragen ist. Ferner hat jede betroffene Person die Möglichkeit, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.
Weitere Informationen
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Einfache Sprache:
Die Stadtverwaltung führt ein "aktuelles Melderegister". Darin stehen alle Bürger, die zur Zeit in Mönchengladbach gemeldet sind. Außerdem alle Bürger, die in den letzten 5 Jahren in Mönchengladbach gemeldet waren.
Wer einen wichtigen Grund dafür hat, kann bei der Meldebehörde eine Auskunft über eine andere Person anfordern. Das nennt man Melderegisterauskunft.
Hier geht es um eine einfache Melderegisterauskunft.
(es gibt auch eine erweiterte Melderegisterauskunft)
Mit der einfachen Melderegisterauskunft erhält man folgende Daten:
- Familienname
- Vorname oder Vornamen
- Doktorgrad
- aktuelle Adresse
- dass die Person noch lebt oder dass sie gestorben ist
Damit man die einfache Melderegisterauskunft erhalten kann, muss man genaue Angaben zu der anderen Person (z.B. Familienname, Vorname, Geburtsdatum, letzte Anschrift) haben.
Für Werbung oder Adresshandel wird keine Auskunft erteilt. Eine Ausnahme gilt, wenn die betreffende Person das erlaubt hat.
Sie können die einfache Melderegisterauskunft online,per Brief, E-Mail oder Fax beantragen. Es geht nicht per Telefon. Unten auf der Seite steht, wie Sie den Antrag stellen und wie Sie die Gebühr von 11 € bezahlen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 26.11.2015
Stichwörter
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