Investitionskostenförderung für ambulante Pflegedienste/-einrichtungen 2023
Hinweise für Borken
Für Investitionen ambulanter Pflegeeinrichtungen fördert der Kreis Borken die durchschnittlichen betriebsnotwendigen Aufwendungen
Beschreibung
Hinweise für Borken
Für Investitionen ambulanter Pflegeeinrichtungen fördert der Kreis Borken die durchschnittlichen betriebsnotwendigen Aufwendungen nach dem Sozialgesetzbuch – Elftes Buch (SGB XI).
Relevante Informationen zum Antrags- und Förderverfahren sowie zu den rechtlichen Bestimmungen finden Sie in der PDF-Datei „Informationen zum Investitionskostenantrag 2021“.
Der Antrag ist vom Träger der ambulanten Pflegeeinrichtung zu stellen. Es sind nur die angefügten Formulare zu verwenden. Andere bzw. selbst verfasste Formulare werden nicht akzeptiert.
Online-Dienste
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Voraussetzungen
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Verfahrensablauf
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen