Pflegeeinrichtungen

    Investitionskostenförderung für ambulante Pflegedienste/-einrichtungen 2023

    Hinweise für Borken

    Für Investitionen ambulanter Pflegeeinrichtungen fördert der Kreis Borken die durchschnittlichen betriebsnotwendigen Aufwendungen

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Für Investitionen ambulanter Pflegeeinrichtungen fördert der Kreis Borken die durchschnittlichen betriebsnotwendigen Aufwendungen nach dem Sozialgesetzbuch – Elftes Buch (SGB XI).

    Relevante Informationen zum Antrags- und Förderverfahren sowie zu den rechtlichen Bestimmungen finden Sie in der PDF-Datei „Informationen zum Investitionskostenantrag 2021“.

    Der Antrag ist vom Träger der ambulanten Pflegeeinrichtung zu stellen. Es sind nur die angefügten Formulare zu verwenden. Andere bzw. selbst verfasste Formulare werden nicht akzeptiert.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Borken

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Borken

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Borken

    Fristen

    Hinweise für Borken

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Borken

    Kosten

    Hinweise für Borken

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borken

    Weitere Informationen

    Hinweise für Borken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de