Deutsche Staatsangehörigkeit Feststellung

    Staatsangehörigkeitsfeststellung

    Hinweise für Lichtenau

    Das Vorliegen der deutschen Staatsangehörigkeit kann von uns für Personen mit (Haupt-)Wohnsitz in Lichtenau förmlich festgestellt und ein entsprechender Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Lichtenau

    Das Vorliegen der deutschen Staatsangehörigkeit kann von uns für Personen mit (Haupt-)Wohnsitz in Lichtenau förmlich festgestellt und ein entsprechender Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt werden.

    Hierzu ist von den Antragstellern nachzuweisen, dass die deutsche Staatsangehörigkeit erworben wurde und zwischenzeitlich nicht verloren gegangen ist. Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit kann z. B. durch Abstammung oder Einbürgerung erfolgt sein.

    Eine ausländische Staatsangehörigkeit kann verbindlich nur durch die zuständigen Behörden des jeweiligen Staates festgestellt werden. Hierzu beraten wir Sie gern.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 4 - Ordnung, Bürgerservice und Sozialhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 39

    33165 Lichtenau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05295/89-0

    Fax: 05295/89-70

    E-Mail: stadt@lichtenau.de

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lichtenau

    Die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweis ist formell zu beantragen (Anträge sind bei uns erhältlich). Weitere Unterlagen richten sich nach den individuellen Verhältnissen und werden bei der Antragstellung im Einzelnen benannt. Hierzu zählen im Falle der Abstammung z. B. Nachweise über das Vorliegen der deutschen Staatsangehörigkeit der Eltern oder eines Elternteils.

    Formulare

    Hinweise für Lichtenau

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    § 30 StAG

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises kostet 25,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lichtenau

    Die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises ist nur erforderlich, falls dieser zur Vorlage bei einer anderen Behörde benötigt wird. In der Regel reichen der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit.

    Früher wurden Staatsangehörigkeitsausweise mit 10-jähriger Gültigkeitsdauer versehen. Eine Verlängerung nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist i. d. R. nicht notwendig.

    Für deutsche Staatsangehörige im Ausland ist für die Antragsentgegennahme die deutsche Auslandsvertretung bzw. das Bundesverwaltungsamt, Barbarastraße 1, 50735 Köln, Tel.: 0221 7580 zuständig.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lichtenau

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de