Deutsche Staatsangehörigkeit Feststellung

    Staatsangehörigkeitsausweis

    Hinweise für Borken

    Ein Staatsangehörigkeitsausweis kann für junge Leute wichtig sein, die im Ausland studieren wollen, oder für deutschstämmige Einreisende als Voraussetzung für die Ausstellung eines Bundespersonalausweises

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Der Staatsangehörigkeitsausweis der Bundesrepublik Deutschland wird deutschen Staatsbürgerinnen/Staatsbürgern auf Antrag ausgestellt. Durch diesen Ausweis wird der förmliche Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit geführt.

    Ein Staatsangehörigkeitsausweis kann für junge Leute wichtig sein, die im Ausland studieren wollen, oder für deutschstämmige Einreisende als Voraussetzung für die Ausstellung eines Bundespersonalausweises.

    Der Staatsangehörigkeitsausweis wird auf Antrag ausgestellt. Es wird dann geprüft, ob und wodurch die deutsche Staatsangehörigkeit erworben oder auch ggfls. wieder verloren wurde. Bei der Antragsbearbeitung kommt es in erster Linie auf die Angaben und Unterlagen der/des Antragstellerin/Antragstellers an. Es ist deshalb wichtig, den Antrag sorgfältig und möglichst vollständig auszufüllen und alle beweiskräftigen Unterlagen beizubringen, die die deutsche Staatsangehörigkeit belegen.

    Zuständig für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises ist die für den Wohnort der/des Antragstellerin/Antragstellers zuständige Einbürgerungsbehörde. Personen mit Wohnsitz im Ausland stellen den Antrag bei der für sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Diese leitet den Antrag anschließend an das Bundesverwaltungsamt in Köln weiter, das den Antrag dann bearbeitet.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Einbürgerung und Recht

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2861 681-1259

    E-Mail: eb@kreis-borken.de

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    Folgende Unterlagen können in Betracht kommen:

    • Unterlagen über Abstammung und Personenstand (Geburts- oder Abstammungsurkunden, Heiratsurkunden, Abschriften aus dem Familienbuch, Adoptionsunterlagen etc.)

    • Unterlagen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerungsurkunden, Bescheinigungen/Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option, Ernennungsurkunden bei Beamten, Spätaussiedlerbescheinigungen, Staatsangehörigkeitsausweise, Reisepässe, Personalausweise, Meldebestätigungen, Unterlagen über geleisteten Militärdienst oder Tätigkeit als Beamtin beziehungsweise Beamter, Vertriebenenausweise, Volkslistenausweise etc.)

    Die Unterlagen sind im Original und Kopie oder in bereits beglaubigter Kopie vorzulegen.

    Bei fremdsprachigen Unterlagen sind zusätzlich beglaubigte Übersetzungen, gefertigt von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Übersetzern oder Übersetzerinnen, beizubringen.

    Formulare

    Hinweise für Borken

    Voraussetzungen

    Hinweise für Borken

    Rechtsgrundlage(n)

    § 30 Abs. 1 Satz 1  i. V. m. § 30 Abs. 3 S. 1 (StAG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Borken

    Einen Antragsvordruck erhalten Sie auf Anforderung beim

    Kreis Borken, Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Burloer Straße 93, 46325 Borken, im Kreishaus Zimmer 2007 oder Tel. 0 28 61/681 3070 - Herrn Pohlmann.

    Fristen

    Hinweise für Borken

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Borken

    Kosten

    Hinweise für Borken

    Die Gebühr beträgt 51 Euro.
    Für den Fall, dass der Antrag abgelehnt oder von dem Antragsteller zurückgenommen wird, reduziert sich diese Gebühr auf 38 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borken

    Weitere Informationen

    Hinweise für Borken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de