Kraftfahrzeug Zulassung gebraucht aus EU-Land

    Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land

    Zulassung eines Fahrzeugs, das in der EU oder im EWR bereits zugelassen war, ist auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde.

    Beschreibung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3

    Adresse

    Hausanschrift

    Höherweg 101

    40233 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 89-91

    Fax: 0211 89-29187

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Düsseldorf

    • Ausländische Kfz-Papiere bzw. Ursprungszeugnis und/oder EG-Typengenehmigung
    • COC (EU-Übereinstimmungsbescheinigung) oder Datenblatt
    • Ausländische Kennzeichen (falls Fahrzeug noch zugelassen)
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht erforderlich bei EU-Mitgliedsstaaten)
    • Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke (erforderlich bei Fahrzeugen aus EU-Mitgliedsstaaten, deren Erstzulassung nicht länger als sechs Monate zurückliegt oder deren Laufleistung nicht mehr als 6.000 km beträgt)
    • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
    • SEPA-Lastschriftmandat (Angabe Ihrer Bankverbindung (IBAN und BIC) für die Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer)
    • Prüfbericht Hauptuntersuchung (HU) oder Technisches Gutachten gemäß § 21 StVZO (Gutachten entfällt bei EG-Typengenehmigung, hier ist nur gegebenenfalls eine neue HU durchzuführen)
      Bei nicht bestehen einer EG-Typengenehmigung oder Einfuhr aus dem Nicht-EU-Land ist die Vorlage eines Gutachtens gem. 21 StVZO erforderlich.
    • Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
    • Vorführung: Die Zulassungsbehörde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Erstellung der deutschen Fahrzeugpapiere und vor der Zulassung zu identifizieren. Hierzu ist das Fahrzeug vorzuführen.
    • Bei Firmen: Bescheinigung der Gewerbemeldestelle (Ordnungsamt) und Personalausweis eines Vertretungsberechtigten
    • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
    • Bei freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer, und Personalausweis eines Vertretungsberechtigten
    • Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
    • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten.

    Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.

    Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.

    Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      

    Formulare

    Hinweise für Düsseldorf

    Voraussetzungen

    Hinweise für Düsseldorf

    Die Zulassung ist nur für in Düsseldorf mit Hauptwohnsitz gemeldete Personen, Handelsunternehmen oder für Firmen möglich.  

    Rechtsgrundlage(n)

    Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (-StVZO-)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Düsseldorf

    Fristen

    Hinweise für Düsseldorf

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Düsseldorf

    Kosten

    Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.
     
     Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 07.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Düsseldorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de