Besteuerung von Lotterien, Ausspielungen und Sportwetten

    Besteuerung von Lotterien, Ausspielungen und Sportwetten

    Hinweise für Soest

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Seit dem 01.07.2017 ist die Satzung über die Erhebung einer Wettbürosteuer in Kraft getreten. Die Stadt Soest erhebt ab diesem Zeitpunkt die Wettbürosteuer. Der Besteuerung unterliegen im Gebiet der Stadt Soest das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbüros), die neben der Annahme von Wettscheinen auch das Mitverfolgen der Wettereignisse ermöglichen. Steuerschuldner ist der/die Betreiber/in des Wettbüros, auch soweit dieser selbst als Veranstalter von Wettereignissen auftritt.

    Ansprechpartner

    Abteilung Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Windmühlenweg 21

    59494 Soest

    Version

    Technisch geändert am 06.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    AG Steuern

    Version

    Technisch geändert am 06.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    AG Finanzwesen und Steuern

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02921 103-0

    Fax: 02921 103-9999

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    AG Finanzwesen

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    Formulare

    Hinweise für Soest

    Voraussetzungen

    Hinweise für Soest

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    Wettbürosteuersatzung der Stadt Soest

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Soest

    Fristen

    Hinweise für Soest

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    Kosten

    Hinweise für Soest

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Soest

    Weitere Informationen

    Hinweise für Soest

    Wettbürosteuererklärung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de