Besteuerung von Lotterien, Ausspielungen und Sportwetten
Besteuerung von Lotterien, Ausspielungen und Sportwetten
Hinweise für Soest
Beschreibung
Hinweise für Soest
Seit dem 01.07.2017 ist die Satzung über die Erhebung einer Wettbürosteuer in Kraft getreten. Die Stadt Soest erhebt ab diesem Zeitpunkt die Wettbürosteuer. Der Besteuerung unterliegen im Gebiet der Stadt Soest das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbüros), die neben der Annahme von Wettscheinen auch das Mitverfolgen der Wettereignisse ermöglichen. Steuerschuldner ist der/die Betreiber/in des Wettbüros, auch soweit dieser selbst als Veranstalter von Wettereignissen auftritt.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Wettbürosteuersatzung der Stadt Soest
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Wettbürosteuererklärung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen