Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung für gut integrierte Jugendliche oder Heranwachsende

    Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung für gut integrierte Jugendliche oder Heranwachsende

    Hinweise für Soest

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Hierzu ist es unter anderem notwendig, dass Sie

    • regelmäßig die Schule besuchen oder
    • nach Erwerb eines Schulabschlusses eine Ausbildung oder Studium absolvieren oder
    • einer Arbeit nachgehen.
    Anforderungen

    Für eine Aufenthaltserlaubnis sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

    • Gute Integration
    • Besitz einer Duldung seit mindestens ein Jahr oder Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG
    • Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis wird im Alter von 14 bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gestellt
    • Seit drei Jahren ununterbrochener Aufenthalt in Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis, einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung
    • Seit drei Jahren erfolgreicher und andauernder Besuch einer Schule in Deutschland oder es wurde ein anerkannter Schul- oder Berufsabschluss in Deutschland erworben
    • Günstige Integrationsprognose
    • Besitz eines gültigen Reisepasses

    Ein erfolgreicher Schulbesuch bedeutet unter anderem, dass die Schule tatsächlich regelmäßig besucht wird und höchstens geringe Fehlzeiten vorliegen.

    Die Anforderungen müssen alle vor dem 27. Geburtstag erfüllt sein. Es gibt keine Ausnahmen von der Erfüllung der Voraussetzungen. Zu einer guten Integration gehört zudem, dass Sie nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sind.

    Ausschlussgründe

    Eine Aufenthaltserlaubnis darf von der Ausländerbehörde nicht erteilt werden, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:

    • Abschiebung ist aufgrund eigener falscher Angaben ausgesetzt
    • Abschiebung ist aufgrund der Täuschung über die Identität oder Staatsangehörigkeit ausgesetzt

    Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie die Anforderungen erfüllen, sprechen Sie uns gerne bei Ihrem nächsten Termin bei der Ausländerbehörde an.

    Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis

    Wenn Sie die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis als gut integrierter Jugendlicher oder junger Volljähriger erfüllen, wird Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Wenn Sie nach Ablauf der Geltungsdauer weiterhin die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert. Die Erteilung und Verlängerung erfolgen jeweils für maximal 2 Jahre. Das Ablaufdatum der Aufenthaltserlaubnis darf die Gültigkeit des zugehörigen Passdokumentes jedoch nicht überschreiten.

    Wenn Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, während Sie noch die Schule besucht haben, ist für die Verlängerung wichtig, dass Sie einen Schulabschluss erworben haben oder die Schule weiterhin besuchen.

    Erwerbstätigkeit

    Mit der Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG ist die Erwerbstätigkeit erlaubt. Das bedeutet, dass Sie neben der Schule noch einen Nebenjob ausüben können. Nach dem erfolgreichen Schulabschluss können Sie sich aussuchen, ob Sie einer Beschäftigung nachgehen oder sich selbstständig machen möchten.

    Verfestigung
    • Wenn Sie sich in Deutschland integriert haben und fünf Jahre im Besitz der Aufenthaltserlaubnis sind, können Sie die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis) beantragen. 
    • Wenn Sie die Aufenthaltserlaubnis bekommen haben als Sie noch minderjährig waren (erstmalige Erteilung), finden Sie hier weitere Informationen zur Beantragung der Niederlassungserlaubnis.
    Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige

    Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis als gut integrierter Jugendlicher oder junger Volljähriger erhalten haben, können gegebenenfalls auch Ihre Familienangehörigen eine Aufenthaltserlaubnis beantragen (§ 25a Absatz 2 AufenthG). Dies betrifft die folgenden Familienangehörigen:

    • Ihre Eltern (wenn Du noch minderjährig bist)
    • Ihre minderjährigen Geschwister (wenn Du noch minderjährig bist)
    • Ihren Ehepartner
    • Ihre Kinder

    Voraussetzung für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist unter anderem, dass der Lebensunterhalt Ihrer Familie ohne Sozialhilfeleistungen gesichert ist. Wenn Sie und Ihre Familie sich nicht sicher sind, ob dies auf Sie zutrifft, sprechen uns gerne im nächsten Termin bei der Ausländerbehörde darauf an.

    Zudem müssen Ihre Familienangehörigen alle einen gültigen Reisepass besitzen und dürfen strafrechtlich nicht in Erscheinung treten.

    Hinweis

    Wenn für Sie im Asylbescheid ein Einreise- und Aufenthaltsverbot nach § 11 Abs. 7 AufenthG durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angeordnet wurde, muss dieses vor der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis durch uns aufgehoben werden. Diese Entscheidung ist gebührenpflichtig (169 Euro, bei Minderjährigkeit: 84,50 Euro). Von der Gebühr kann auch nicht abgesehen werden, wenn Sie Sozialhilfe beziehen. Sollten bei Ihnen ein Einreise- und Aufenthaltsverbot nach § 11 Abs. 7 AufenthG bestehen, werden wir Sie vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis hierüber informieren.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Migration und Aufenthalt

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Migration und Aufenthalt

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis als gut integrierter Jugendlicher oder junger Volljähriger beantragen oder verlängern möchten, reichen bitte die folgenden Unterlagen ein - sofern sie uns noch nicht vorliegen:

    • Kopie Ihres gültigen Reisepasses
    • aktuelles Passfoto
    • ausgefülltes Antragsformular
    • sämtliche Schulzeugnisse der letzten drei Jahre inkl. aktueller Schulbescheinigung
    • Abschlusszeugnis
    • gegebenenfalls Ausbildungsvertrag
    • gegebenenfalls Studienbescheinigung
    • Nachweise über die Sicherstellung Ihres Lebensunterhaltes
      • zum Beispiel Sozialhilfebescheid
      • oder Arbeitsvertrag und Arbeitgeberbescheinigung sowie letzten 3 Gehaltsabrechnungen)
    • Mietvertrag und Mietbescheinigung
    • Nachweis über Ihre Krankenversicherung

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.

    Bitte beachten: Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Wenn Sie die Antragsunterlagen vollständig per Post oder elektronisch eingereicht hast, werden diese von uns geprüft. Einen Termin erhalten Sie von uns nach der Prüfung Ihres Anliegens.

    Formulare

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Soest

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    • Bis zu 12 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Soest

    • bis zu 100 Euro
    • Minderjährige 50 Euro

    Personen, die Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, sind von der Gebühr befreit.

    Zahlungsarten:

    • Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
    • Kreditkarte (Master und VISA)
    • Debitkarte (Maestro und V-PAY)

     

     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Soest

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de