Vaterschaftsfeststellung

    Vaterschaftsanerkennung

    Hinweise für Lünen

    Bei nicht miteinander verheirateten Eltern besteht die Möglichkeit, beim Standesamt eine Erklärung zur Vaterschaft abzugeben.

    Beschreibung

    Hinweise für Lünen

    Bei nicht miteinander verheirateten Eltern besteht die Möglichkeit, beim Standesamt eine Erklärung zur Vaterschaft abzugeben. Dies kann bereits vor der Geburt geschehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    44532 Lünen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02306 104-2200

    Fax: 02306 104-211431

    E-Mail: standesamt@luenen.de

    Version

    Technisch geändert am 06.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lünen

    Für die Erklärung ist es notwendig, dass beide Elternteile vorsprechen und folgende Unterlagen mitbringen:

    • Personalausweis oder Reisepass

    • Geburtsurkunden der Eltern 

    • bei geschiedener Mutter: Eheurkunde mit rechtskräftigem Scheidungsurteil

    • Geburtsurkunde des Kindes, wenn dieses nicht in Lünen geboren wurde bzw. Mutterpass bei vorgeburtlicher Erklärung

    Formulare

    Hinweise für Lünen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lünen

    Es darf kein gesetzlicher Vater vorhanden sein. Falls ein Kind ehelich geboren wird, ist kraft Gesetzes der Ehemann Vater des Kindes. Eine Vaterschaftsanerkennung einer anderen Person kann zwar vor der Scheidung abgegeben werden. Der Eintrag erfolgt jedoch erst nach rechtskräftigem Scheidungsurteil unter Beteiligung des Ex-Ehemannes.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lünen

    Personenstandsgesetz, Personenstandsverordnung

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lünen

    Sie können die Vaterschaftsanerkennung bei jedem beliebigen Standesamt in Deutschland unter Vorlage der o.g. Unterlagen abgeben. Wirksam wird die Vaterschaftsanerkennung jedoch erst dann, wenn sie von dem Standesamt, welches das Geburtsregister des Kindes führt, eingetragen wurde. Dort können Sie dann auch geänderte Geburtsurkunden für das Kind (mit Eintragung des Kindesvaters) beantragen.

    Fristen

    Hinweise für Lünen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lünen

    Die Dauer ist abhängig vom Umfang der Prüfung.

    Kosten

    Hinweise für Lünen

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lünen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lünen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de