Vaterschaftsfeststellung

    Vaterschaftsfeststellung

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Beschreibung

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Wenn Sie nicht verheiratet sind, kann der Vater nur in das Geburtenbuch eingetragen werden, wenn die Vaterschaft formell anerkannt worden ist. Die Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft kann nur freiwillig erfolgen und muss in besonderer Form beurkundet werden. Von dieser Urkunde erhalten die Mutter, der Vater und das Kind jeweils eine beglaubigte Abschrift.

    Die Mutter des Kindes muss der Vaterschaftsanerkennung persönlich zustimmen. Ist die Mutter minderjährig, bedarf ihre Zustimmungserklärung der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Auch die Zustimmungserklärung der Mutter muss beurkundet werden.

    Die Vaterschaftsanerkennung ist schon vor der Geburt des Kindes möglich.

    Ein Minderjähriger kann nur selbst seine Vaterschaft anerkennen, sein gesetzlicher Vertreter muss aber zustimmen. Diese Zustimmung muss ebenfalls beurkundet werden.

    Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Portastraße 13

    32423 Minden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 807-0

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Formulare

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de