Vaterschaftsfeststellung

    Vaterschaftsfeststellung

    Hinweise für Warendorf

    Beschreibung

    Hinweise für Warendorf

    Wir beraten und unterstützen Mütter in Fragen der Vaterschaftsfeststellung, vor oder nach der Geburt des Kindes und beurkunden die Vaterschaftsanerkennung. In Vaterschaftsprozessen vertreten wir Ihr Kind vor Gericht, wenn der Vater zur Beurkundung der Vaterschaft nicht bereit ist.

    Es werden zwei Formen der Vaterschaftsfeststellung unterschieden:

    • Vaterschaftsanerkennung
      Die Anerkennung der Vaterschaft kann beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien kostenlos beurkundet werden. Das Anerkenntnis wird rechtswirksam, wenn die Kindesmutter zustimmt. Die Zustimmungserklärung der Kindesmutter muss ebenfalls beurkundet werden.

      Das Vaterschaftsanerkenntnis wird an das zuständige Standesamt weitergeleitet und dort beigeschrieben. Mit der standesamtlichen Beischreibung gilt die Vaterschaft als festgestellt.

      Ein rechtsgültiges Vaterschaftsanerkenntnis ist unwiderrufbar. Eine Änderung des Vater-Kind-Verhältnisses ist nur noch durch gerichtliche Entscheidung möglich.
    • Gerichtliche Vaterschaftsfeststellung
      Sollte der Vater nicht bereit sein, die Vaterschaft freiwillig anzuerkennen oder sollte die Vaterschaft unklar sein, ist eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung erforderlich.

      Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien kann das Kind in dem Gerichtsverfahren vertreten. Voraussetzung ist jedoch, dass für das Kind eine Beistandschaft eingerichtet wird (siehe unter "Beistandschaft"[ Link setzen]). 

    Zuständigkeit
    Die Urkunden können beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien des Kreises Warendorf errichtet werden. Eine vorherige telefonische Terminabsprache wäre ratsam.


    Rechtsgrundlage
    • Beurkundungsgesetz
    • Personenstandsgesetz
    • Bürgerliches Gesetzbuch

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt für Jugend und Bildung

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldenburger Str. 2

    48231 Warendorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02581 53-5101

    Fax: 02581 53-5199

    E-Mail: jugendamt@kreis-warendorf.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    • Gültiger Personalausweis

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprache: de