Erlaubnis für Makler, Anlageberater, Bauträger, Wohnimmobilienverwalter und Baubetreuer
Erlaubnis für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter
Hinweise für Ennepe-Ruhr-Kreis
Beschreibung
Hinweise für Ennepe-Ruhr-Kreis
Wer selbständig als einzelne natürliche Person oder in Form einer juristischen Person (GmbH, AG, Verein, Genossenschaft oder ausländische Gesellschaft) Immobilien, Darlehen oder Kapitalanlagen vermittelt, über Kapitalanlagen berät oder aber als Baubetreuer oder Bauträger tätig ist, muss eine Erlaubnis besitzen. Zuständig für die Erlaubniserteilung ist der Ennepe-Ruhr-Kreis Hauptstr.92 58332 Schwelm Tel. 02336-930 E-Mail: verwaltung@en-kreis.de www.enkreis.de
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Ansprechpartner
32 Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: gewerbeabteilung@stadt-witten.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen