Erlaubnis für Makler, Anlageberater, Bauträger, Wohnimmobilienverwalter und Baubetreuer

    Erlaubnis für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter

    Hinweise für Warendorf

    Beschreibung

    Hinweise für Warendorf

    Nach § 34 c Gewerbeordnung (GewO) bedarf der Erlaubnis, wer gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume und Darlehen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen will. Hiervon ausgenommen sind Verträge im Sinne des neuen § 34 i GewO (Immobilienkreditvermittler).           
          
    Eine Erlaubnis benötigt auch, wer Bauvorhaben als sog. Bauträger oder als Baubetreuer vorbereiten oder durchführen will.
    Mit dieser Erlaubnis für Gewerbetreibende will der Gesetzgeber den Zugang zum Maklerberuf reglementieren, um den Verbraucher vor Vermögensschäden zu schützen. 
    Die Erlaubnis wird für natürliche oder juristische Personen (z. B. GmbH) erteilt. 
          
    Das Antragsformular kann unter der Rubrik "Formulare" heruntergeladen werden. 

    Der Antrag kann bei den Städten und Gemeinden oder beim Kreis eingereicht werden.


    Formulare

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    Ansprechpartner

    Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldenburger Str. 2

    48231 Warendorf

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Warendorf

    siehe Antragsformular

    Formulare

    Hinweise für Warendorf

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Warendorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 16.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de